Viele Kleinparteien drohen bei der vorgezogenen Bundestagswahl an der Unterschriftenhürde zu scheitern.
14.01.2025 - 05:00:00Viele Kleinparteien drohen an Unterschriftenhürde zu scheitern
Laut einer Übersicht auf der Parteiwebseite hat sie in sechs Bundesländern genügend Unterschriften gesammelt, von denen jedoch einige noch bestätigt werden müssen. Alle anderen befragten Kleinparteien werden es - wenn überhaupt - nur in wenigen Bundesländern auf den Wahlzettel schaffen. Die Partei der Humanisten (PdH) gibt an, in drei Ländern antreten zu können. Die einstmals erfolgreiche Piratenpartei überwindet die Unterschriftenhürde ihrer Webseite zufolge in zwei Bundesländern. Martin Sonneborn, Parteivorsitzender der Satirepartei "Die Partei", vermeldet, dass seine Partei ebenfalls in zwei Ländern auf genügend Unterschriften komme, in weiteren Ländern lasse sich das "noch nicht sicher sagen". Die "Menschliche Welt" wird es nach eigenen Angaben nur in Bremen auf den Wahlzettel schaffen. Das christliche "Bündnis C" hat nach Angaben eines Sprechers in keinem Land die erforderlichen Unterschriften erreicht. Die Ökopartei ÖDP wollte laut "Tagesspiegel" zum Stand der Unterstützungsunterschriften keine Angaben machen. Der Berliner Landesverband hatte bereits entschieden, das Unterschriftensammeln aufzugeben. Das "Team Todenhöfer" des ehemaligen CDU-Politikers Jürgen Todenhöfer vermeldet, es trete in drei Bundesländern an. Ob in einem davon bereits die nötige Unterschriftenzahl erreicht wurde, erklärt die Partei nicht. Bis zum 20. Januar müssen Parteien, die nicht mit mindestens fünf Abgeordneten im Bundestag oder einem Landtag vertreten sind, bundesweit insgesamt gut 27.000 Unterstützungsunterschriften sammeln, um in jedem Land auf dem Wahlzettel zu stehen. Das Quorum hängt von der Einwohnerzahl eines Landes ab. In den zehn bevölkerungsreichsten Bundesländern sind 2.000 Unterschriften erforderlich, in den restlichen Ländern wird ein Tausendstel der Bevölkerung benötigt. Gesammelte Unterschriften müssen amtlich geprüft werden. Vor der letzten Bundestagswahl fügte der Bundestag dem Bundeswahlgesetz eine coronabedingte Ausnahmeregelung hinzu, sodass Kleinparteien nur ein Viertel der Unterschriften sammeln mussten. Diesmal nahm der Gesetzgeber hingegen keine Änderungen vor, obwohl die Fristen wegen der vorgezogenen Neuwahl stark verkürzt sind. Das Bundesverfassungsgericht wies eine entsprechende Klage der ÖDP zurück.