CDU/CSU-Bundestagsfraktion

Union will die Einwanderung aus dem Westbalkan einschränken

28.06.2020 - 16:50:47

Da die Arbeitslosigkeit aufgrund der Corona-Krise stark ansteigt, wollen die Unionsparteien im Bundestag die weitere Zuwanderung von Arbeitern über die seit 2016 bestehende Westbalkan-Regelung stark beschränken.

Wie die "Welt am Sonntag".heute berichtete, haben sich die für das Thema zuständigen Arbeitsgruppen der Unionsfraktion im Deutschen Bundestag zwar darauf verständigt, diese besondere Regelung, die eigentlich am Ende des Jahres planmäßig auslaufen würde, um zwei weitere Jahre zu verlängern. Allerdings sollen nach ihrer Vorstellung weniger ungelernte Zuwanderer als zur Zeit sie auch in Anspruch nehmen können.

Mathias Middelberg (CDU), der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, erklärte der Zeitung, Deutschland stecke in einem "massiven wirtschaftlichen Abschwung" mit bereits jetzt schon 600.000 Arbeitslosen mehr als im letzten Jahr. In einer solchen Lage sei es "keine Option", die Westbalkan-Regelung ohne Anpassungen fortbestehen zu lassen. Daher, so der CDU-Politiker, fordere die Union eine deutliche Einschränkung der Regelung ein. Die Laufzeit solle von jetzt fünf auf nur zwei Jahre verkürzt und die Anzahl der Zuwanderer auf maximal insgesamt 15.000 Personen pro Jahr beschränkt werden. Middelberg forderte weiter, man solle sich lieber darauf konzentrieren, bereits in Deutschland lebende Flüchtlinge mit Bleibeperspektive "schnell in Beschäftigung zu bringen", anstatt auch zukünftig "Anreize für eine Arbeitsmigration" aus dem westlichen Balkan zu schaffen.

Das Bundesarbeitsministerium unter der Leitung von Minister Hubertus Heil (SPD) informierte die "Welt am Sonntag", es stehe im Moment mit den anderen zuständigen Miniterien über die Art und Weise einer Verlängerung der Regelung in Gesprächen. Die Regelung erlaube aber auch ohne eine offizielle Beschränkung eine "bedarfsgerechte Steuerung der Zuwanderung", denn die Bundesanstalt für Arbeit stimme aufgrund der Vorrangprüfung einer Beschäftigung von Personen aus dem Westbalkan nur dann zu, wenn es "keine bevorrechtigten inländischen" oder aus einem anderen Land der Europäischen Union stammenden Personen gebe, die Arbeit suchten.

Die Westbalkan-Regelung war im Jahr 2016 eingeführt worden. Damals wollten die Unionsparteien die Einstufung von sechs Ländern des Westbalkans, darunter auch Albanien, als "sichere Herkunftsstaaten", um auf diese Weise die Masseneinwanderung unter Nutzung des Asylsystems zu vermindern. Als Gegenleistung konnte die SPD eine besondere Regelung durchsetzen, die es auch ungelernten Arbeitskräften aus den Westbalkanstaaten erlaubt, legal nach Deutschland zuzuwandern, sofern sie eine Arbeitsplatzzusage eines deutschen Arbeitgebers vorweisen können. Im letzen Jahr kamen auf diese Weise 27.000 Arbeitskräfte in die Bundesrepublik.

Als Folge der Corona-Krise hat sich seit März die Zahl der arbeitslos gemeldeten Ausländer um 24 Prozent auf 840.000 stark erhöht. Dies ergeben die entsprechenden Daten der Bundesagentur für Arbeit, von denen die "Welt am Sonntag" ebenfalls berichtete. Für Flüchtlinge ermittelt die Bundesagentur keine exakten Zahlen, gibt als ungefähren Wert aber "Arbeitslose aus acht wichtigen Asylherkunftsländern" (Syrien, Afghanistan, Iran, Irak, Eritrea, Somalia, Nigeria und Pakistan) an. In diesem Bereich stieg die Zahl der Arbeitslosen seit dem März zum 23 Prozent auf 272.000 Personen an. Die Zahl der Arbeitslosen deutscher Staatsangehörigkeit stieg in der Zeit um 19 Prozent auf jetzt 1.964.000. Diese Angaben gelten für den Mai 2020 und berücksichtigen nur solche Menschen, die sich arbeitslos gemeldet haben und die direkt für den Arbeitsmarkt verfügbar sind. Die aktuell ungefähr sieben Millionen Kurzarbeiter sind nicht mitgezählt.

Die Corona-Krise wird die Unterschiede zwischen Deutschen und Ausländern auf dem Arbeitsmarkt wahrscheinlich verschärfen. Die letzten verfügbaren Daten stammen vom März. Damals waren 63 Prozent aller erwerbsfähigen Deutschen sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Bei den Nichtdeutschen waren dies nur 46 Prozent. Unter den Ausländern standen die EU-Ausländer wiederum deutlich besser da (53 Prozent) als die erwerbsfähigen Personen aus den genannten acht "wichtigsten Asylherkunftsländern" (30 Prozent).

Außer den Arbeitslosen- und Beschäftigungsquoten nennt die Bundesagentur für Arbeit die SGB-II-Hilfsquote als ihren dritten wesentlichen Indikator für die Integration in den Arbeitsmarkt. Im Februar erhielten sechs Prozent der Deutschen SGB-II-Leistungen, bei den Personen mit ausländischem Pass waren es insgesamt 19 Prozent. Von den Personen aus den acht "wichtigen Asylherkunftsländern" bekamen sogar mehr als die Hälfte, nämlich 58 Prozent, diese öffentliche Hilfszahlung. Am höchsten ist hierbei mit 74 Prozent der Anteil der Syrer. Menschen mit Herkunft in dem Bürgerkriegsland sind fast durchweg als Flüchtlinge anerkannt, was die Voraussetzung ist, um SGB-II-Leistungen überhaupt empfangen zu können. Auf der anderen Seite erhalten Asylbewerber für die Dauer ihres Verfahrens oder im Falle einer Duldung nach einer erfolgten Ablehnung nur die geringeren Asylleistungen.

 

Redaktion ad-hoc-news.de, RSM

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