Union fordert Kopftuchverbot für Mädchen unter 14 Jahren an öffentlichen Schulen
09.03.2020 - 08:50:47Abgeordnete von CDU/CSU fordern zur Wahrung des Grundrechts auf Gleichberechtigung ein Verbot des Tragens von Kopftüchern an öffentlichen Bildungseinrichtungen.
Gerade an Schulen in sozialen Problemzonen registrieren wir einen erheblichen Anstieg von Mädchen, die mit Kopftuch in den Unterricht kommen, stellt Carsten Linnemann, Vorsitzender der CDU-Mittelstandvereinigung, gegenüber der „Rheinischen Post“ fest. In diesen Brennpunktschulen wird ein erheblicher Druck auf Mädchen ausgeübt, sich den islamischen Kleidungsvorschriften zu unterwerfen. Unter diesen Umständen ist eine freie Persönlichkeitsentwicklung nahezu unmöglich, beklagt Linnemann. Der Versuch über einen Appell an das Elternhaus auf diese besorgniserregende Entwicklung Einfluss auszuüben, ist gescheitert. Wir sehen jetzt den Staat in der Verantwortung, für eine Chancengleichheit an den öffentlichen Bildungseinrichtungen zu sorgen. Nach dem Vorbild anderer europäischer Staaten, sollte baldmöglichst ein Verbot des Tragens von Kopftüchern aus religiösen Beweggründen erfolgen, fordert der CDU-Politiker. Aufgrund der Zuständigkeit der Bundesländer für die Schulen, müssen diese Initiativen von den Länderparlamenten ausgehen. Wir brauchen eine einheitliche Regelung und es geht nicht, dass aufgrund unterschiedlicher Ländergesetze das grundlegende Recht auf Gleichberechtigung infrage gestellt wird. Die Gleichberechtigung der Geschlechter ist ein unwiderrufliches Grundrecht. Der Staat muss die Chancengleichheit für alle Bürger garantieren, fordert Silvia Breher, stellvertretende Parteivorsitzende der CDU. Es ist nicht akzeptabel, dass der Staat seine Verantwortung nicht wahrnimmt, und bereits kleine Mädchen mit Kopftüchern in die Kitas und Schulen geschickt werden. Das Ziel unserer Erziehung an öffentlichen Bildungseinrichtungen sind selbstbestimmte und verantwortungsvolle Individuen. Das Kopftuch als religiöses Symbol unterbindet eine individuelle Entwicklung der Persönlichkeit und der Potentiale eines Mädchens. Außerdem werden Mädchen, die sich den Vorgaben des Islam nicht unterwerfen stark unter Druck gesetzt. Sie werden als von den Klassenkameraden als „unrein“ beschimpft und ausgegrenzt, beklagt sich die CDU-Juristin. Um eine individuelle Entfaltung zu ermöglichen und innerhalb der Bildungseinrichtungen eine gewaltlose Atmosphäre zu gewährleisten, sollte das Tragen von religiös motivierten Kopftüchern für Mädchen unter 14 Jahren verboten werden, fordert Breher in der „Rheinischen Post“. Das Kopftuch ist das dominante Symbol der Ausgrenzung von Mädchen im Schulalltag. Diese Mädchen dürften wegen Verboten des Elternhauses oftmals dann auch nicht an Sportangeboten der Schule teilnehmen. Das Kopftuch verhindert die Integrationsbemühungen der Bildungseinrichtungen, und das sollten wir nicht dulden, schließt die CDU-Politikerin.
Redaktion ad-hoc-news.de, NeoMatrix