Ungenehmigte Kahlschläge in Wäldern sollen nach Plänen von Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir (Grüne) künftig mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro belegt werden können.
22.08.2024 - 00:00:00Özdemir plant hohe Bußgelder für ungenehmigte Kahlschläge
Ausgenommen davon sein sollen Fällungen, die "der Pflege und Erhaltung von Flächen" dienen. Ursprünglich hatte das Ministerium geplant, Kahlschläge als Straftat einzustufen, was Gefängnisstrafen ermöglicht hätten. Mit der Gesetzesnovelle will Özdemir die Voraussetzung dafür schaffen, dass Wälder in Deutschland besser für den Klimaschutz gerüstet sind. Kahlschläge hätten ein besonders hohes Schädigungspotenzial, begründet das Ministerium die geplante Neuregelung in dem Gesetzentwurf. Sie könnten "erhebliche und womöglich jahrzehntelange Folgewirkungen nach sich ziehen, da der Baumbestand nur langsam nachwächst und der plötzliche Verlust des Kronendachs die Ökosystemleistungen des Waldes sowie zudem auch den Energie-, Stoff- und Wasserhaushalt der jeweiligen Waldfläche beeinträchtigt". Die Folgen könnten zum Teil "bis zu mehreren Jahrzehnten nachwirken". Der Gesetzentwurf enthält außerdem eine Regelung für auf Internetseiten oder Apps ausgewiesenen Wander-, Reit- und Radwege. "Der Waldbesitzer und die zuständige Behörde können von einem digitalen Routenanbieter die Entfernung oder Änderung einer digital ausgewiesenen Route auf einer bislang weglosen oder pfadlosen Grundfläche im Wald verlangen", heißt es darin. Zu den weglosen Grundflächen werden in dem Gesetzentwurf auch sogenannte Rückegassen für den Einsatz von Forstmaschinen sowie Pirschpfade von Jägern gezählt. Auch Wildwechsel, also gängige Wege von Wildtieren, werden nicht als von vorneherein nutzbare Wege gezählt. Ziel sei es, "den Wald und seine Ökosystemleistungen insbesondere in stark frequentierten Bereichen vor einer Überlastung in Folge einer übermäßigen Erholungsnutzung zu bewahren", heißt es in dem Gesetzesentwurf.