Stillstand bei Wahlrechtsreform: Wolfgang Kubicki übt Kritik an Union
14.04.2020 - 12:32:44Bundestagsvizepräsident Kubicki (FDP): scharfe Kritik an den Unionsparteien wegen stockender Bemühungen zur Verkleinerung des Deutschen Bundestags.
Wolfgang Kubicki, Vizepräsident des Deutschen Bundestages und stellvertretender FDP-Bundesvorsitzender sagte im Gespräch mit der „Neuen Osnabrücker Zeitung“, dass er das Verhalten von CDU und CSU in der Frage einer auf die Verkleinerung des Bundestags zielenden Wahlrechtsreform als „zum Schämen“ empfinde und zudem als gefährlich für die Demokratie bewerte. Der FDP-Politiker wies darauf hin, dass bei einem Scheitern der Pläne zur Verkleinerung des Deutschen Bundestags nach der Bundestagswahl im kommenden Jahr eine weitere Vergrößerung des Parlaments auf dann mehr als 800 Abgeordnete drohe.
Ein viel zu großer Bundestag sei nicht nur mit immensen Folgekosten verbunden, sondern führe auch zu Engpässen bei den verfügbaren Räumlichkeiten und in der Bundestagsverwaltung. Zudem verbessere sich die Arbeitseffizienz eines Bundestags mit 800 oder sogar mehr Abgeordneten sicherlich nicht, kritisiert Kubicki. Dem Deutschen Bundestag gehören aktuell 709 Abgeordnete an.
Wolfgang Kubicki hob hervor, dass die FDP-Fraktion im Deutschen Bundestag gemeinsam mit den Fraktionen von Grünen und Linken bereits vor etwa einem halben Jahr eine Gesetzesvorlage zur Reform des Wahlrechts zum Bundestag präsentiert habe, bei deren Verabschiedung alle im Bundestag vertretenen Parteien künftig eine geringere Anzahl von Abgeordneten in das Parlament entsenden würden. Es spreche nicht gerade für die Union, dass sich CDU und CSU gegen diesen Gesetzesvorschlag wehrten, meint der Bundestagsvizepräsident.
Der Wahlrechtsentwurf der drei Oppositionsparteien sieht eine Verringerung der Anzahl der Wahlkreise von momentan 299 auf dann nur noch 250 vor. Gleichzeitig soll die gesetzlich vorgesehene Grundanzahl der Bundestagsabgeordneten von derzeit 598 auf künftig 630 erhöht werden. Dies hätte zur Folge, dass die Wahrscheinlichkeit einer großen Zahl von Überhang- und Ausgleichsmandaten deutlich abnehmen würde. Die Unionsparteien sowie die SPD sprechen sich jedoch bislang gegen eine Reduzierung der Anzahl der Wahlkreise aus.
Ein viel zu großer Bundestag sei nicht nur mit immensen Folgekosten verbunden, sondern führe auch zu Engpässen bei den verfügbaren Räumlichkeiten und in der Bundestagsverwaltung. Zudem verbessere sich die Arbeitseffizienz eines Bundestags mit 800 oder sogar mehr Abgeordneten sicherlich nicht, kritisiert Kubicki. Dem Deutschen Bundestag gehören aktuell 709 Abgeordnete an.
Wolfgang Kubicki hob hervor, dass die FDP-Fraktion im Deutschen Bundestag gemeinsam mit den Fraktionen von Grünen und Linken bereits vor etwa einem halben Jahr eine Gesetzesvorlage zur Reform des Wahlrechts zum Bundestag präsentiert habe, bei deren Verabschiedung alle im Bundestag vertretenen Parteien künftig eine geringere Anzahl von Abgeordneten in das Parlament entsenden würden. Es spreche nicht gerade für die Union, dass sich CDU und CSU gegen diesen Gesetzesvorschlag wehrten, meint der Bundestagsvizepräsident.
Der Wahlrechtsentwurf der drei Oppositionsparteien sieht eine Verringerung der Anzahl der Wahlkreise von momentan 299 auf dann nur noch 250 vor. Gleichzeitig soll die gesetzlich vorgesehene Grundanzahl der Bundestagsabgeordneten von derzeit 598 auf künftig 630 erhöht werden. Dies hätte zur Folge, dass die Wahrscheinlichkeit einer großen Zahl von Überhang- und Ausgleichsmandaten deutlich abnehmen würde. Die Unionsparteien sowie die SPD sprechen sich jedoch bislang gegen eine Reduzierung der Anzahl der Wahlkreise aus.
Redaktion ad-hoc-news.de, A. Camus