Staatsministerin für Digitales setzt sich für Corona-Warn-App ein.
16.06.2020 - 12:29:40Digitalstaatsministerin Bär (CSU) wirbt für den Einsatz der neuen Corona-App der Bundesregierung.
In der RTL-Magazinsendung "Guten Morgen Deutschland" sagte Staatsministerin Dorothee Bär, die Digital-Beauftragte der Bundesregierung, dass jeder Nutzer der Corona-Warn-App sich selbst und anderen Personen beim Gesundheitsschutz helfen könne. Die Corona-App sei ein wichtiger Bestandteil innerhalb eines großen Maßnahmenpakets, zu dem auch das regelmäßige Waschen der Hände, das Einhalten eines Mindestabstandes und das Tragen einer Gesichtsmaske gehören.
Als Digitalministerin freue sie sich, dass zu den bereits eingeführten analogen Maßnahmen – wie Abstände einhalten und Händewaschen – nun auch ein digitales Instrument im Kampf gegen die Corona-Pandemie zum Einsatz komme.
Möglicherweise könnte die erfolgreiche Nutzung von Digitalinstrumenten sogar dazu führen, sagte Dorothee Bär, dass einige der gegen die Corona-Epidemie ergriffenen Maßnahmen zukünftig nicht mehr benötigt würden, um Infektionsketten zu unterbrechen – wie beispielsweise das Tragen einer Gesichtsmaske oder das zeitweise Schließen von Schulen und anderen Einrichtungen. Durch Nutzung der Corona-Warn-App könne jeder seinen persönlichen Beitrag zur Unterbrechung von Infektionsketten leisten.
Digitalministerin Bär sagte, dass die Corona-App nach ihrem Empfinden recht schnell zum Einsatz gelangt sei. Die Schnittstellen von Apple und Google seien erst ab 20. Mai 2020 verfügbar gewesen.
Die CSU-Politikerin machte deutlich, dass es bei der Corona-App-Einführung nicht zuletzt darum gehe, eine zweite Infektionswelle abwenden zu können, und zugleich ein außerordentlich „großes Mammutprojekt“ in Kooperation von Wirtschaftsunternehmen und Politik erfolgreich zu bewältigen, was vielleicht bei zukünftigen Herausforderungen als Modell dienen könne.
Auf Einwände von Datenschützern und hinsichtlich der Frage, ob nicht der Gesundheitsschutz der Bevölkerung Vorrang vor einem Schutz der Privatsphäre haben müsse, erklärte Dorothee Bär, dass Datenschutz und Gesundheitsschutz sich nicht zwangsläufig widersprächen. In den letzten Wochen habe man mit allen zuständigen Verantwortlichen und mit Digitalexperten besonders intensiv zusammengearbeitet.
Zu den wichtigen Stellen, mit denen ein enger kommunikativer Austausch gepflegt werde, gehören laut Bär ebenso der Bundesbeauftragte für den Datenschutz wie das Bundesamt für die Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Auch die Prüforganisation TÜV habe die Corona-App in Augenschein genommen und nicht zuletzt sei sogar der Chaos Computer Club eingebunden worden.
Daher glaubt die Digitalministerin, dass Deutschland mit seiner Corona-Warn-App beim Datenschutz der „absolute Vorreiter“ innerhalb Europas sei. Personenbezogene Daten würden bei App-Nutzung nicht weitergegeben und es werde „alles“ anonymisiert. Niemand kenne den Nutzernamen, niemand könne Rückschlüsse auf die Nutzeridentität ziehen und es müssten weder Name noch E-Mail-Anschrift weitergegeben werden.
Bei der Anwendung der Corona-App erfolge nur um lokale Speicherung von Daten auf dem Smartphone des jeweiligen Anwenders. Ein Bewegungsprofil werde hingegen nicht erstellt.
Wer sich die Applikation herunterlade, dem sei außerdem eine „doppelte Freiwilligkeit“ garantiert. Der Download führe noch nicht automatisch zu einer Nutzung der App. Die Anwender sollten sich zunächst, so Bär, anhand der von den verantwortlichen Stellen in Textform zusammengestellten Hinweisen informieren und sich von der Sicherheit der Corona-Warn-App überzeugen. Die Nutzung der App erfordere ebenso wie die (stets anonymisierte) Teilung von Daten jeweils eine ausdrückliche Zustimmung des Smartphone-Besitzers, so dass „doppelte Freiwilligkeit“ gesichert sei.
Digitalministerin Dorothee Bär zeigte sich zuversichtlich, die Bürger in Deutschland mit dem präsentierten Corona-App-Konzept überzeugen zu können.
Als Digitalministerin freue sie sich, dass zu den bereits eingeführten analogen Maßnahmen – wie Abstände einhalten und Händewaschen – nun auch ein digitales Instrument im Kampf gegen die Corona-Pandemie zum Einsatz komme.
Möglicherweise könnte die erfolgreiche Nutzung von Digitalinstrumenten sogar dazu führen, sagte Dorothee Bär, dass einige der gegen die Corona-Epidemie ergriffenen Maßnahmen zukünftig nicht mehr benötigt würden, um Infektionsketten zu unterbrechen – wie beispielsweise das Tragen einer Gesichtsmaske oder das zeitweise Schließen von Schulen und anderen Einrichtungen. Durch Nutzung der Corona-Warn-App könne jeder seinen persönlichen Beitrag zur Unterbrechung von Infektionsketten leisten.
Digitalministerin Bär sagte, dass die Corona-App nach ihrem Empfinden recht schnell zum Einsatz gelangt sei. Die Schnittstellen von Apple und Google seien erst ab 20. Mai 2020 verfügbar gewesen.
Die CSU-Politikerin machte deutlich, dass es bei der Corona-App-Einführung nicht zuletzt darum gehe, eine zweite Infektionswelle abwenden zu können, und zugleich ein außerordentlich „großes Mammutprojekt“ in Kooperation von Wirtschaftsunternehmen und Politik erfolgreich zu bewältigen, was vielleicht bei zukünftigen Herausforderungen als Modell dienen könne.
Auf Einwände von Datenschützern und hinsichtlich der Frage, ob nicht der Gesundheitsschutz der Bevölkerung Vorrang vor einem Schutz der Privatsphäre haben müsse, erklärte Dorothee Bär, dass Datenschutz und Gesundheitsschutz sich nicht zwangsläufig widersprächen. In den letzten Wochen habe man mit allen zuständigen Verantwortlichen und mit Digitalexperten besonders intensiv zusammengearbeitet.
Zu den wichtigen Stellen, mit denen ein enger kommunikativer Austausch gepflegt werde, gehören laut Bär ebenso der Bundesbeauftragte für den Datenschutz wie das Bundesamt für die Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Auch die Prüforganisation TÜV habe die Corona-App in Augenschein genommen und nicht zuletzt sei sogar der Chaos Computer Club eingebunden worden.
Daher glaubt die Digitalministerin, dass Deutschland mit seiner Corona-Warn-App beim Datenschutz der „absolute Vorreiter“ innerhalb Europas sei. Personenbezogene Daten würden bei App-Nutzung nicht weitergegeben und es werde „alles“ anonymisiert. Niemand kenne den Nutzernamen, niemand könne Rückschlüsse auf die Nutzeridentität ziehen und es müssten weder Name noch E-Mail-Anschrift weitergegeben werden.
Bei der Anwendung der Corona-App erfolge nur um lokale Speicherung von Daten auf dem Smartphone des jeweiligen Anwenders. Ein Bewegungsprofil werde hingegen nicht erstellt.
Wer sich die Applikation herunterlade, dem sei außerdem eine „doppelte Freiwilligkeit“ garantiert. Der Download führe noch nicht automatisch zu einer Nutzung der App. Die Anwender sollten sich zunächst, so Bär, anhand der von den verantwortlichen Stellen in Textform zusammengestellten Hinweisen informieren und sich von der Sicherheit der Corona-Warn-App überzeugen. Die Nutzung der App erfordere ebenso wie die (stets anonymisierte) Teilung von Daten jeweils eine ausdrückliche Zustimmung des Smartphone-Besitzers, so dass „doppelte Freiwilligkeit“ gesichert sei.
Digitalministerin Dorothee Bär zeigte sich zuversichtlich, die Bürger in Deutschland mit dem präsentierten Corona-App-Konzept überzeugen zu können.
Redaktion ad-hoc-news.de, A. Camus