Verbraucher, Jahr

Neues Jahr, neuer Monat, neue Änderungen: Im Januar gibt es für viele Bürgerinnen und Bürger mehr Geld aufs Konto.

01.01.2024 - 07:57:15

Was sich im Januar für Verbraucher ändert. Restaurantbesuche könnten die zusätzlichen Euros aber schnell wieder auffressen.

  • In der Gastronomie gilt vom 1. Januar 2024 an wieder der normale Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent statt vorübergehend 7 Prozent. - Foto: Sina Schuldt/dpa

    Sina Schuldt/dpa

  • Vertragsärzte sind ab Januar 2024 verpflichtet, für verschreibungspflichtige Arzneimittel E-Rezepte auszustellen. - Foto: Fabian Sommer/dpa

    Fabian Sommer/dpa

In der Gastronomie gilt vom 1. Januar 2024 an wieder der normale Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent statt vorübergehend 7 Prozent. - Foto: Sina Schuldt/dpaVertragsärzte sind ab Januar 2024 verpflichtet, für verschreibungspflichtige Arzneimittel E-Rezepte auszustellen. - Foto: Fabian Sommer/dpa

Im Januar ändert sich einiges für Verbraucherinnen und Verbraucher: Einige Sozialleistungen steigen, der Mindestlohn auch, Teile des Heizungsgesetzes treten in Kraft, eine neue Pfandpflicht gilt. Ein Überblick:

Bürgergeld steigt

Die mehr als fünf Millionen Bürgergeld-Empfänger bekommen im Schnitt rund zwölf Prozent mehr Geld. Für Alleinstehende bedeutet das ein Plus von 61 auf 563 Euro im Monat. Erwachsene, die mit einem Partner zusammenleben, bekommen 506 Euro. Für Kinder liegen die Sätze je nach Alter zwischen 357 und 471 Euro.

Kinderzuschlag steigt

Familien mit geringem Einkommen können mehr Unterstützung vom Staat erhalten. Der Höchstbetrag des Kinderzuschlags steigt von 250 Euro auf bis zu 292 Euro pro Monat und Kind.

Höherer Mindestlohn

Der Mindestlohn steigt von 12 auf 12,41 Euro pro Stunde.

Höhere Minijob-Grenze

Im Zuge der Mindestlohnerhöhung wird auch die Obergrenze für sogenannte Minijobs angehoben. Diese erhöht sich von 520 auf 538 Euro im Monat.

Azubilohn

Die Mindestvergütung für Azubis im ersten Lehrjahr steigt um 4,7 Prozent auf 649 Euro im Monat. Davon betroffen sind Ausbildungen, die ab dem 1. Januar begonnen haben. Ausnahmen per Tarifvertrag sind möglich.

Heizungen bei Neubauten

Die ersten Regelungen des Heizungsgesetzes greifen: In Neubauten dürfen innerhalb von Neubaugebieten nur Heizungen eingebaut werden, die auf 65 Prozent erneuerbaren Energien basieren. Das dürfte in vielen Fällen eine Wärmepumpe sein.

CO2-Preis

Der CO2-Preis ist zum 1. Januar auf 45 Euro je Tonne gestiegen, was das Tanken sowie das Heizen mit Öl oder Gas verteuert.

Energiepreisbremsen

Die Strom- und Gaspreisbremsen sind zum 1. Januar weggefallen. Allerdings spielen sie wegen gesunkener Marktpreise für die meisten Energieverbraucher keine Rolle mehr.

E-Auto-Förderung

Der sogenannte Umweltbonus zur Unterstützung beim Kauf eines Elektroautos fällt weg. Anträge konnten bis einschließlich 17. Dezember gestellt werden.

E-Rezept

Vertragsärzte sind verpflichtet, für verschreibungspflichtige Arzneimittel E-Rezepte auszustellen. Zur Einlösung haben Versicherte drei Optionen: per App, Papierausdruck oder mit ihrer Krankenkassenkarte.

Höhere Steuer bei Restaurantbesuchen

In der Gastronomie gilt seit dem 1. Januar wieder der reguläre Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent statt vorübergehend 7 Prozent. Essengehen könnte also teurer werden.

Pfand auf Milch in Plastikflaschen

Auch für Milch oder Milchmischgetränke greift seit dem 1. Januar eine Pfandpflicht, wenn sie in Plastikflaschen verkauft werden.

GDL-Streiks

Mit großer Wahrscheinlichkeit müssen Bahnkunden nach den Weihnachtsferien mit längeren Streiks der Lokführergewerkschaft GDL rechnen. Diese sind laut GDL ab 8. Januar möglich.

Pflegegeld steigt

Das Pflegegeld in der häuslichen Pflege ist um fünf Prozent erhöht worden - je nach Pflegestufe sind das monatlich 16 bis 45 Euro monatlich mehr. Auch in der ambulanten Pflege sind die Sachleistungsbeträge um fünf Prozent gestiegen. Wer Angehörige pflegt, hat nun jährlich Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld für zehn Arbeitstage je pflegebedürftiger Person.

Pflegekasse erhöht Zuschläge

Auch für Pflegebedürftige in Heimen gibt es Entlastungen: Die Pflegekasse hat die prozentualen Zuschläge für Menschen in vollstationären Pflegeeinrichtungen erhöht. Je nach Aufenthaltsdauer im Pflegeheim liegt die Erhöhung zwischen fünf und zehn Prozent.

Höhere Sozialabgaben für Gutverdiener

Gutverdiener zahlen höhere Sozialabgaben. In der gesetzlichen Renten- und der Arbeitslosenversicherung werden Beiträge bis zu einem Betrag von im Westen 7550 Euro pro Monat und von im Osten 7450 Euro fällig. Die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung steigt auf 5175 Euro pro Monat.

Altersgrenze bei Rente steigt

Die reguläre Altersgrenze für den Renteneintritt steigt auf 66 Jahre. Das gilt für Rentenversicherte, die 1958 geboren wurden. Für später Geborene erhöht sich das Renteneintrittsalter in Zwei-Monats-Schritten, das heißt, sie müssen länger arbeiten oder Abschläge in Kauf nehmen, falls sie früher in Rente gehen wollen.

Ende für den Kinderreisepass

Kinderreisepässe können nicht mehr beantragt werden. Das Dokument, das es bislang für Kinder unter zwölf Jahren gibt, ist durch einen elektronischen Reisepass mit längerer Gültigkeitsdauer und der Nutzungsmöglichkeit für weltweite Reisen ersetzt worden.

Lieferkettengesetz

Das Lieferkettengesetz zur Einhaltung von Menschenrechten bei Zulieferern greift für weitere Unternehmen: Betroffen sind seit Jahresbeginn auch Firmen, die mindestens 1000 Arbeitnehmer im Inland haben. Bisher lag die Grenze bei 3000.

@ dpa.de