Blick vom Zahnarzt-Patientenstuhl

Neuer Schutzschirm im Gesundheitswesen wird am Dienstag aktiviert

04.05.2020 - 13:01:24

Wie vorab bereits angekündigt, hat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) wegen der Corona-Krise einen zusätzlichen finanziellen "Schutzschirm" für Menschen im Gesundheitswesen aufgespannt.

Wegen der akut stark nachlassender Patientenzahlen erhalten nun auch Zahnärzte, Therapeuten und Rehabilitations-Einrichtungen für Eltern-Kind-Kuren eine finanzielle Unterstützung. Wie die Tageszeitungen des "Redaktionsnetzwerks Deutschland" in ihren Montagsausgaben berichten, sieht dies eine neue Verordnung des Bundesgesundheitsministeriums vor, die am heutigen Montag im Bundesanzeiger erscheint und somit am Dienstag wirksam wird. Allerdings wurden die hier anfänglich geplanten Hilfen für Zahnärzte erkennbar gekürzt; hier hatte es Widerstand von Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) gegeben.

Die Verordnung erklärt, auch "Leistungserbringer" ohne direkte Betreuung von Corona-Patienten seien doch indirekt durch die "erheblichen Fallzahlrückgängen betroffen", weil sie ihre Leistungen nicht mehr erbringen könnten oder sie verschoben werden müssten. Praxen von sogenannten "Heilmittelerbringern" und auch Zahnärzten haben Rückgänge "im mittleren bis oberen zweistelligen Prozentbereich" zu verkraften. "Die damit verbundenen Auswirkungen" auf die wirtschaftliche Lage der Praxen und anderen Einrichtungen brächten "die notwendigen Versorgungsstrukturen" in Gefahr, heisst es zur Begründung weiter in der Verordnung.

Im einzelnen sieht die Verordnung vor, dass "Heilmittelerbringer", dies sind zum Beispiel Physiotherapeuten, Ergotherapeuten oder Logopäden, einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 40 Prozent ihrer Vergütung des vierten Quartals 2019 erhalten. Dieses Paket umfasst etwa eine Milliarde Euro. Bezahlt wird es aus der Rücklage des Gesundheitsfonds. Zahnärzte bekommen wegen der auch bei ihnen stark gesunkenen Patientenzahlen zunächst 90 Prozent ihrer Bezahlung aus dem vergangenen Jahr. Somit erhalten sie faktisch einen zinslosen Kredit. Nach Spahns ursprüngliche Plänen hätten die Zahnärzte am Jahresende 30 Prozent des von ihnen zu viel gezahlten Geldes als zusätzliche Unterstützung behalten können. Dies hatte Finanzminister Scholz allerdings zurückgewiesen. Nun müssen die Dentisten die Überzahlung vollständig an die Krankenkassen zurückzahlen.

Für Einrichtungen des Müttergenesungswerks und ähnliche Einrichtungen sieht die Verordnung vor, dass ihnen, so wie zuvor auch schon den stationären Reha-Einrichtungen, 60 Prozent ihrer finanziellen Ausfälle aus den Reserven des Gesundheitsfonds ersetzt werden.

Auch für den Pflegebereich bringt die Verordnung finanzielle Verbesserungen. Etwa wird der monatliche Standardbetrag, den die Pflegeversicherung in der häuslichen Pflege für sogenannte "Pflegehilfsmittel" zahlt, zeitlich begrenzt von derzeit 40 Euro auf nun 60 Euro angehoben. Mit Pflegehilfsmitteln sind unter anderem Hygieneartikel wie Einmalhandschuhe, Schutzschürzen oder Desinfektionsmittel gemeint, also Artikel, die aufgrund der Corona-Epidemie verstärkt benötigt werden.

 

Redaktion ad-hoc-news.de, RSM

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