Senioren mit Rollstuhl

Nachbesserung bei Grundrente von Sozialverband VDK gefordert

14.05.2020 - 06:19:05

Äußerst empört zeigt sich der Sozialverband VDK über eine Aussage des Unionsfraktionschefs Ralph Brinkhaus, der die Verabschiedung der Grundrente durch den Bundestag anzweifelte

VdK-Präsidentin Verena Bentele äußerte gegenüber den Zeitungen des „Redaktionsnetzwerks Deutschland“, dass man in der Union alles versuchen würde, die Grundrente doch noch zu blockieren. Diesmal versuche sie es mit vorgeschobenen Gründen, dies sei nicht tragbar.

Man richte nun einen Appell an die Union, durch konstruktive Zusammenarbeit zu ermöglichen, dass die Grundrente zum geplanten Zeitpunkt kommen könne. Vor allem Menschen mit geringem Einkommen, die sich ihr Leben lang um Arbeit, Kindererziehung oder Pflege von Angehörigen gekümmert haben, würden diesen Aufschlag auf ihre Rente mehr als verdienen. Am Dienstag hatte Brinkhaus deutlich gemacht, dass keine zweite und dritte Lesung, die für die Durchsetzung der Grundrente nötig wäre, angesetzt würde, bevor es eine Möglichkeit der seriösen Finanzierung der Grundrente gebe. Bentele kritisierte, dass derartige Äußerungen keinesfalls hilfreich seien und dementsprechend weder zum Ziel führen, noch das bestehende, administrative Problem der Grundrente lösen würden. Es bestünde definitiv Nachbesserungsbedarf bei der Einkommensprüfung durch Rentenversicherungen, die im Gesetzesentwurf vorhanden sei. Hierbei sollen die Einkommensteuerbescheide des vorangegangenen Jahres berücksichtigt werden, was für Bestandsrentner definitiv sinnvoll sei, aber für Neurentner Tücken beinhalte. Es würde dann nämlich das Arbeitseinkommen des Neurentners herangezogen, das im Normalfall oberhalb der Freigrenze liege. Dementsprechend würde ein Bescheid, der zu diesem Zeitpunkt fast zwei Jahre alt ist, ein verfälschtes Bild der Einkünfte des Rentners vermitteln. Die Vdk-Präsidentin mahnte, dass gerade für dieses Problem eine Lösung gefunden werden müsse und diese könne nicht sein, dass eine Person, die ihr Leben lang gearbeitet hat, Grundsicherung beantragen müsse. Die erste Lesung des Gesetzesentwurfs zur Grundrente ist für diesen Freitag geplant. Für eine festgelegte Verabschiedung sind jedoch, laut Gesetzgebungsverfahren, eine zweite und direkt folgende dritte Lesung notwendig.

 

Redaktion ad-hoc-news.de, Bekia

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