AfD, Agenten

Nach einer Marathonsitzung hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht am Dienstag noch keine Entscheidung getroffen.

13.03.2024 - 10:40:30

AfD fragt nach «virtuellen Agenten» des Verfassungsschutzes. Deshalb wird das AfD-Verfahren am zweiten Prozesstag fortgesetzt.

Am zweiten Tag der Verhandlung zum Streit um die Einstufung der AfD als rechtsextremistischer Verdachtsfall durch den Verfassungsschutz haben sich die Anwälte der Partei bemüht, dem Inlandsgeheimdienst Details zu seinen Informationsbeschaffungsmethoden zu entlocken. Dabei ging es am Mittwoch vor dem nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster um den Einsatz von virtuellen Agenten und sogenannten V-Leuten - Informanten aus dem Umfeld der Partei.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hatte am Dienstagabend erklärt, «dass nur zwei der einigen Tausend Belege», die dem Gericht dazu vorgelegt worden seien, «Äußerungen oder Verhaltensweisen von menschlichen Quellen des Verfassungsschutzes beinhalten». Das BfV habe zudem kritisch geprüft, ob während der Bearbeitung der AfD als Verdachtsfall und hinsichtlich ihrer Nachwuchsorganisation während der Bearbeitung der Jungen Alternative als Verdachtsfall und als erwiesen extremistische Bestrebung Mitglieder von Landes- oder Bundesvorständen als Vertrauenspersonen des Verfassungsschutzes eingesetzt wurden, von denen eine «steuernde Einflussnahme» hätte ausgehen können. Eine solche Einflussnahme sei im relevanten Zeitraum nicht gegeben gewesen.

Als rechtsextremistischer Verdachtsfall eingestuft

Am Mittwoch betonte der Verfassungsschutz, seine Belege zur AfD stammten hauptsächlich aus Reden und Social-Media-Posts von Mandatsträgern und Funktionären.

In einem Berufungsverfahren klärt der 5. Senat, ob das Urteil aus der Vorinstanz am Verwaltungsgericht Köln Bestand hat. Das BfV mit Sitz in Köln hatte die Partei sowie die Jugendorganisation Junge Alternative (JA) als rechtsextremistischen Verdachtsfall eingestuft. Die Richter in Köln hatten diese Sicht im Jahr 2022 bestätigt. Entsprechend dürfen Partei und JA seitdem mit nachrichtendienstlichen Mitteln beobachtet werden. Das OVG muss jetzt klären, ob die Einschätzung laut dem Bundesverfassungsschutzgesetz rechtens ist. 

Der erste Verhandlungstag am Dienstag war nach elf Stunden zu Ende gegangen. Ob es am Mittwoch Entscheidungen geben wird, ist derzeit noch offen. Die AfD hatte am Vortag angekündigt, mehr als 200 Beweisanträge vorbereitet zu haben. Sollte die Zeit am zweiten Verhandlungstag nicht reichen, müsste das Gericht neue Termine suchen. Der Anwalt der AfD, Christian Conrad, beantragte am Mittwoch - wie schon am Tag zuvor - vorübergehend die Öffentlichkeit von der Verhandlung auszuschließen. Begründet wurde dies mit dem Wunsch nach detaillierteren Angaben zum Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel gegen die Partei durch den Verfassungsschutz.

@ dpa.de