Nach der teilweisen Wahlwiederholung der Bundestagswahl 2021 am Sonntag hat die Bundeswahlleiterin das vorläufige Ergebnis der Wahl zum 20.
12.02.2024 - 07:53:26Wahlleiterin bestätigt vorläufiges Ergebnis der Wahlwiederholung
Die Linke bleibt bei 4,9 Prozent, die SSW bei 0,1 Prozent. Die weiteren Parteien kamen auf insgesamt 8,6 Prozent. Bundesweit gingen 76,4 Prozent der Wahlberechtigten zur Wahl (2021: 76,6 Prozent). Die Bundeswahlleiterin bestätigte, dass die Sitzzahl des Deutschen Bundestages sich aufgrund dieser Ergebnisse von 736 auf 735 Sitze verringert. So entfällt bei der FDP der Sitz von Lars Lindemann ersatzlos. Bei der SPD soll Ana-Maria Trasnea ihren Sitz an die Parteigenossin Angela Hohmann aus Niedersachsen verlieren. Bei den Grünen muss Nina Stahr ihren Sitz an Franziska Krumwiede-Steiner aus Nordrhein-Westfalen abgeben und bei der Linken scheidet Pascal Meiser aus dem Bundestag aus, für ihn darf Christine Buchholz aus Hessen wieder in den Bundestag einziehen. Die Wahl zum Deutschen Bundestag 2021 wurde am Sonntag in 455 Wahlbezirken wiederholt. Hier hatte das Bundesverfassungsgericht die Bundestagswahl vom 26. September 2021 für ungültig erklärt und eine Wiederholungswahl angeordnet. Im nächsten Schritt müssen die Berliner Kreiswahlleitungen die Niederschriften aus den Wahlbezirken prüfen und die Kreiswahlausschüsse die Ergebnisse in den Wahlkreisen endgültig feststellen. Der Landeswahlausschuss muss dann das endgültige Ergebnis für Berlin feststellen. In den anderen Bundesländern bleiben die Feststellungen der Kreis- und Landeswahlausschüsse aus dem Jahr 2021 unverändert. An diese Feststellungen ist der Bundeswahlausschuss weiterhin gebunden. Der Bundeswahlausschuss will das endgültige Gesamtergebnis der Wahl zum 20. Deutschen Bundestag am 1. März neu feststellen. Nach den Vorschriften des Bundeswahlgesetzes hat der Ältestenrat des Deutschen Bundestages unverzüglich nach der Sitzung des Bundeswahlausschusses die Entscheidung über den Verlust der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag zu treffen. Die betroffenen Abgeordneten scheiden mit der Entscheidung des Ältestenrates aus dem Bundestag aus.