Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Wahlrechtsreform der Ampel hat SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich Gespräche mit den Koalitionspartnern Grünen und FDP sowie mit der Union zu Anpassungen der Reform angekündigt.
30.07.2024 - 14:33:32Mützenich kündigt Gespräche zur Anpassung der Wahlrechtsreform an
Jede weitere Änderung des Wahlrechts werde sich an den Vorgaben des Verfassungsgerichts und der verlässlichen Größenbegrenzung des Bundestages messen lassen müssen, so Mützenich. Das Verfassungsgericht hatte die Wahlrechtsreform der Ampel in weiten Teilen als verfassungskonform bestätigt. Jedoch hatten die Richter auch entschieden, dass die Grundmandatsklausel entgegen der Ampel-Reform weiterhin Gültigkeit hat. Dies macht eine Gesetzesänderung notwendig, eilt jedoch nicht. Denn das Gericht hat die Klausel wieder in Kraft gesetzt, bis eine Gesetzesänderung vollzogen wird. Die Unionsfraktion im Bundestag forderte die Ampel-Regierung dennoch auf, noch in dieser Wahlperiode eine neue Reform zu beschließen. Dabei müsse gewährleistet sein, dass der siegreiche Kandidat eines Wahlkreises in jedem Fall in den Bundestag einziehe: "Der Respekt vor dem Votum der Wähler muss oberste Priorität besitzen", sagte der parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion, Thorsten Frei, den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. "Aus diesem Grund sollten wir noch in dieser Wahlperiode einen gemeinsamen Weg finden, wie wir sicherstellen, dass der Deutsche Bundestag auf etwa 600 Mandate verkleinert und zugleich sichergestellt wird, dass die Sieger der Wahlkreise ihr gewonnenes Mandat auch tatsächlich wahrnehmen können", so der CDU-Politiker.