Deutschland, Verkehr

Kommunen sollen künftig mehr selbst entscheiden können, wie sie den öffentlichen Raum fair unter den Verkehrsteilnehmern aufteilen.

20.06.2023 - 11:37:09

Straßenverkehrsrecht: Experten erwarten «Paradigmenwechsel». Verkehrsminister Wissing zieht aber vorab schon eine klare Grenze.

Mehr Platz für Radfahrer und Fußgänger, mehr Tempo 30-Zonen in Städten: Das könnte die Folge einer Reform des Straßenverkehrsgesetzes sein. Experten begrüßten am Dienstag einen vorgelegten Gesetzentwurf des Bundesverkehrsministeriums. Von einem «Paradigmenwechsel» sprach Christian Hochfeld, Direktor der Denkfabrik Agora Verkehrswende.

Die Reform könne die Grundlage für einen Modernisierungsschub im städtischen Verkehr bilden, weil die Verantwortung für die Gestaltung der Mobilität und des Verkehrs vor Ort stärker in die Hände der Kommunen gelegt werden solle. Der öffentliche Raum in den Städten könne fairer zwischen den einzelnen Verkehrsträgern verteilt werden, sagte Hochfeld.

Mehr Spielräume für Kommunen

Der Gesetzentwurf, der am Mittwoch vom Kabinett verabschiedet werden könnte, sieht vor, dass Kommunen künftig mehr Spielräume in der Verkehrsplanung bekommen. Konkret sollen künftig neben Zielen der Sicherheit und Flüssigkeit des Verkehrs gleichberechtigt Ziele des Klima- und Umweltschutzes, des Gesundheitsschutzes und der städtebaulichen Entwicklung stehen. Auf dieser Basis sollen dann Verordnungen erlassen werden können.

Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) setzt mit der Reform eine Vorgabe des Koalitionsvertrags um. Neben dem Bundestag muss auch der Bundesrat zustimmen. Einem flächendeckenden Temp 30 in Städten erteilte er jedoch schon vorab eine Absage. «Erleichterungen schaffen wir vor allem für Sicherheitsmaßnahmen an Spielplätzen, hochfrequentierten Schulwegen und Fußgängerüberwegen. Ein flächendeckendes Tempo 30 wird es aber nicht geben», sagte Wissing am Dienstag der Deutschen Presse-Agentur.

Hochfeld sagte, viele Städte warteten auf eine Modernisierung, zum Beispiel für einfachere Ausweisungen von Tempo 30-Zonen und für die Einrichtung von Busspuren und Radwegen. Im einem weiteren Schritt aber müsse die untergeordnete Straßenverkehrsordnung geändert werden.

Der Rechtsanwalt Roman Ringwald von der Kanzlei Becker Büttner Held sagte, an den geltenden Vorgaben der Straßenverkehrsordnung scheiterten derzeit in der Praxis viele Änderungen etwa zur Einrichtung von Busspuren. «Erst wenn wir da rangehen, dann ändern sich wirklich die Handlungsspielräume von Kommunen sehr stark.»

@ dpa.de