Keine Erfassung der Polizeigewalt im Innenministerium
09.10.2020 - 06:13:11Im Gegensatz zu den Fällen von rechtswidriger Gewalt gegen Polizeibeamte erfasst die Bundesregierung keine Daten über die rechtswidrige Gewalt durch Polizeibeamte.
Das "Redaktionsnetzwerk Deutschland" berichtet in den Ausgaben am Freitag über die Antwort des Bundesinnenministeriums auf die Anfrage von Irene Mihalic, innenpolitische Sprecherin der Grünen-Bundestagsfraktion.
Gemäß dem Schreiben sind im Jahr 2019 gesamthaft 72 Polizeivollzugsbeamte Opfer von versuchten Tötungsdelikten geworden. Im Jahr 2017 sind im zuständigen Bereich der Bundespolizei 3 Personen durch den Gebrauch von Schusswaffen verletzt worden. Gleichzeitig heißt es in der Antwort des Bundesministeriums, dass eine systematische Auswertung und Registrierung von Berichten über mutmaßliche rechtswidrige Gewalt der Polizei nicht stattfindet, sodass die Antwort auf die Frage der innenpolitischen Sprecherin der Grünen-Bundestagsfraktion nur mittels einer manuellen Auswertung möglich wäre und sei aus personellen Gründen nicht machbar. Anzeigen aufgrund rechtswidriger Polizeigewalt sind teilweise erfasst. Gemäß der Antwort war in den Jahren von 2017 bis 2019 die Anzahl der Anzeigen beim Bundeskriminalamt (BKA) Null. Im gleichen Zeitraum gab es bei der Zollverwaltung sechs Anzeigen. Bei der Bundespolizei findet keine Erfassung von Anzeigen wegen rechtswidriger Gewalt im Besonderen statt, hingegen erfolgt die Erfassung der erstatteten Strafanzeigen im Allgemeinen gegen die Polizeibeamten.
Die Frage von Irene Mihalic, wie viele Fälle bezüglich Fehlverhalten gegenüber Bürgerinnen und Bürger durch die Polizeibeamten in den letzten Jahren intern bei den Behörden der Polizei des Bundes gemeldet worden wären und wie sich der Umgang damit gestalte, schreibt das Ministerium in seiner Antwort, dass im Sinne dieser Fragestellung keine Erkenntnisse vorliegen würden. Die Grüne Politikerin sagte gegenüber dem RND, wie wenig Interesse die Bundesregierung zeige, sich genauer über solche Fälle zu informieren, sei erschreckend. Die Polizei wäre schließlich die Trägerin des Gewaltmonopols und habe eine besondere Aufgabe in der Gesellschaft. Da würde es nicht genügen, sich lediglich um diejenigen Fälle zu kümmern, welche in der Öffentlichkeit Aufmerksamkeit erregen. Die Bundesregierung habe es bislang versäumt, sich mit diesem Thema angemessen zu beschäftigen, obschon diese über die Brisanz des Themas von rechtswidriger Polizeigewalt Bescheid wisse, führe Irene Mihalic weiter aus. Von den zur Verfügung stehenden Instrumenten werde keines davon systematisch genutzt. Ebenso wenig würde beispielsweise ein inhaltlich fachlicher Austausch mit Wissenschaftlern stattfinden. Seit Monaten wird bei der Polizei über Gewalt, Rassismus und Rechtsextremismus gestritten. Am Dienstag sagte Bundesinnenminister Horst Seehofer, dass er dabei kein "strukturelles Problem" sehe. Bis zuletzt hat er einschlägige Studien als nicht notwendig erachtet.
Gemäß dem Schreiben sind im Jahr 2019 gesamthaft 72 Polizeivollzugsbeamte Opfer von versuchten Tötungsdelikten geworden. Im Jahr 2017 sind im zuständigen Bereich der Bundespolizei 3 Personen durch den Gebrauch von Schusswaffen verletzt worden. Gleichzeitig heißt es in der Antwort des Bundesministeriums, dass eine systematische Auswertung und Registrierung von Berichten über mutmaßliche rechtswidrige Gewalt der Polizei nicht stattfindet, sodass die Antwort auf die Frage der innenpolitischen Sprecherin der Grünen-Bundestagsfraktion nur mittels einer manuellen Auswertung möglich wäre und sei aus personellen Gründen nicht machbar. Anzeigen aufgrund rechtswidriger Polizeigewalt sind teilweise erfasst. Gemäß der Antwort war in den Jahren von 2017 bis 2019 die Anzahl der Anzeigen beim Bundeskriminalamt (BKA) Null. Im gleichen Zeitraum gab es bei der Zollverwaltung sechs Anzeigen. Bei der Bundespolizei findet keine Erfassung von Anzeigen wegen rechtswidriger Gewalt im Besonderen statt, hingegen erfolgt die Erfassung der erstatteten Strafanzeigen im Allgemeinen gegen die Polizeibeamten.
Die Frage von Irene Mihalic, wie viele Fälle bezüglich Fehlverhalten gegenüber Bürgerinnen und Bürger durch die Polizeibeamten in den letzten Jahren intern bei den Behörden der Polizei des Bundes gemeldet worden wären und wie sich der Umgang damit gestalte, schreibt das Ministerium in seiner Antwort, dass im Sinne dieser Fragestellung keine Erkenntnisse vorliegen würden. Die Grüne Politikerin sagte gegenüber dem RND, wie wenig Interesse die Bundesregierung zeige, sich genauer über solche Fälle zu informieren, sei erschreckend. Die Polizei wäre schließlich die Trägerin des Gewaltmonopols und habe eine besondere Aufgabe in der Gesellschaft. Da würde es nicht genügen, sich lediglich um diejenigen Fälle zu kümmern, welche in der Öffentlichkeit Aufmerksamkeit erregen. Die Bundesregierung habe es bislang versäumt, sich mit diesem Thema angemessen zu beschäftigen, obschon diese über die Brisanz des Themas von rechtswidriger Polizeigewalt Bescheid wisse, führe Irene Mihalic weiter aus. Von den zur Verfügung stehenden Instrumenten werde keines davon systematisch genutzt. Ebenso wenig würde beispielsweise ein inhaltlich fachlicher Austausch mit Wissenschaftlern stattfinden. Seit Monaten wird bei der Polizei über Gewalt, Rassismus und Rechtsextremismus gestritten. Am Dienstag sagte Bundesinnenminister Horst Seehofer, dass er dabei kein "strukturelles Problem" sehe. Bis zuletzt hat er einschlägige Studien als nicht notwendig erachtet.
Redaktion ad-hoc-news.de, Ever True Smile