In der FDP ist ein Streit darüber ausgebrochen, ob Zurückweisungen von Schutzsuchenden, für die nach dem Regelverfahren der Dublin-III-Verordnung ein anderer Mitgliedstaat der Europäischen Union zuständig ist, an den deutschen Binnengrenzen rechtlich möglich sind.
19.09.2024 - 18:16:57FDP uneins über Zurückweisungen an den Grenzen
Die Voraussetzungen der Norm seien denen der Ausweitung temporärer Binnengrenzkontrollen ähnlich, nämlich eine ernsthafte Bedrohung der öffentlichen Ordnung oder der inneren Sicherheit - und die sehe die Bundesregierung als gegeben an. "Dabei ist die Gesamtbelastung Deutschlands durch jahrelang hohe Zahlen zu berücksichtigen. Deutschland ist unverändert Hauptzielland für illegale Migration", sagte die Innenpolitikerin. Deshalb sei "eine konsequente Zeitenwende in der Migrations- und Integrationspolitik" überfällig, argumentiert Teuteberg. Notwendig sei aus ihrer Sicht "ein Paradigmenwechsel statt eines Weiter-so beim deutschen Sonderweg in der Migrationspolitik". Buschmann argumentiert, dass deutsche Verwaltungsgerichte Zurückweisungen stoppen würden. Dem widerspricht Teuteberg. "Zur Gewaltenteilung gehört auch, dass der Gesetzgeber politische Richtungsentscheidungen trifft und Gesellschaft und Rechtsprechung unmissverständlich wissen lässt, dass der politische Wille zu Kontrolle und Begrenzung von Migration besteht", sagte sie. FDP-Fraktionsvize Konstantin Kuhle dagegen stellte sich hinter den Minister. "Zurückweisungen an den Grenzen können nur dann einen Mehrwert zur Reduzierung der irregulären Migration leisten, wenn sie auch vor den zuständigen Gerichten Bestand haben", sagte Kuhle der Zeitung. Das sei höchst unsicher. 2018 hatte Buschmann als Fraktionsgeschäftsführer der FDP im Bundestag noch einem Entschließungsantrag seiner Fraktion zugestimmt. Darin hieß es "Schutzsuchenden, für die nach dem Regelverfahren der Dublin-III-Verordnung ein anderer Mitgliedstaat der Europäischen Union zuständig ist, die Einreise in die Bundesrepublik Deutschland verweigert werden". Die Begriffe "illegalen Migration", "irreguläre Migration" und "undokumentierte Migration" werden häufig synonym verwendet. Der Großteil der Asylsuchenden, die nach Deutschland kommen, gilt zunächst als "illegal eingereist", da sie Asylanträge nicht vor ihrer Einreise stellen können. Werden die Anträge genehmigt, gelten die Flüchtlinge jedoch als regulär aufhältig.