In der Debatte über eine Arbeitspflicht für Asylbewerber haben die Grünen vor allem die Union scharf angegriffen.
01.03.2024 - 02:00:00Audretsch wirft Union in Arbeitspflicht-Debatte Planwirtschaft vor
"Sinnvoller wäre es, Arbeitsverbote weiter abzuschaffen und Menschen in Arbeit zu bringen - in Unternehmen, zu anständigen Löhnen. Das hilft den Menschen und gleichermaßen den Betrieben, die händeringend Arbeitskräfte suchen." Die Pflicht zu gemeinnütziger Arbeit steht seit 1993 im Asylbewerberleistungsgesetz. Hierbei geht es um Arbeit, die "sonst nicht, nicht in diesem Umfang oder nicht zu diesem Zeitpunkt verrichtet werden würde". Eine Rechtsgrundlage für eine Pflicht zu Tätigkeiten im privaten Sektor gibt es nicht. Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 2019 kann der Gesetzgeber von Leistungsempfängern verlangen, an der Überwindung ihrer Hilfebedürftigkeit selbst aktiv mitzuwirken. Mitwirkungspflichten, die auf eine staatliche Bevormundung oder Versuche der "Besserung" gerichtet sind, seien allerdings ausgeschlossen, argumentierte das Gericht. Laut Grundgesetz darf in Deutschland niemand zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden. Die einzigen Ausnahmen hiervon sind ein gerichtlich angeordneter Freiheitsentzug und eine allgemeine, für alle gleiche, öffentliche Dienstpflicht.