Im Bundestag stößt die Geldstrafe des Deutschen Fußball-Bunds (DFB) gegen Bayer Leverkusen für ein Banner gegen trans- und intergeschlechtliche Menschen auf gemischte Reaktionen.
31.01.2024 - 19:11:01Diskussion über DFB-Geldstrafe gegen Bayer Leverkusen
Wenn sich körperliche Geschlechtsmerkmale nicht eindeutig als männlich oder weiblich einordnen lassen, wird das als Intergeschlechtlichkeit bezeichnet. In der Medizin ist von "Varianten der Geschlechtsentwicklung" die Rede, wenn der Chromosomensatz, die Ausprägung der Keimdrüsen und das äußere geschlechtliche Erscheinungsbild nicht übereinstimmen. Zudem gibt es transgeschlechtliche Menschen, die sich nicht mit dem Geschlecht identifizieren, das ihnen bei der Geburt zugewiesen wurde. "Das Banner im vorliegenden Fall richtet sich offensichtlich gegen Menschen, die sich weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zugehörig fühlen", sagte Poschmann. "In Deutschland ist die Existenz von mehr als zwei Geschlechtern jedoch rechtlich anerkannt. Vor diesem Hintergrund halte ich die Entscheidung des DFB für nachvollziehbar." Stephan Mayer (CSU), sportpolitischer Sprecher der Union im Bundestag, erklärte, Queerfeindlichkeit sei auch im Sport generell deplatziert. "Es ist aber fraglich, ob der DFB mit der Ahndung des Banners klug beraten war, denn dadurch scheint dessen Botschaft eine unangemessen hohe Aufmerksamkeit erlangt zu haben", so Mayer. Tina Winklmann, sportpolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion, verurteilte die Aktion von Anhängern von Bayer Leverkusen. "Das Banner ist menschenverachtend und diskriminierend und aus diesem Grund zu verurteilen", so Winklmann. "Vielfalt bereichert unsere Gesellschaft und macht sie stark." Es sei wichtig, dass Sportverbände und -organisationen Maßnahmen ergreifen, um klare Kante gegen Diskriminierung zu zeigen. "Der DFB ist dieser Verantwortung nachgekommen und hat deutlich gemacht, welche Konsequenzen Fehlverhalten hat und dass Fehlverhalten nicht toleriert wird", sagte sie. Jörn König, sportpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion, sagte, die Aussage der Leverkusener Fans sei "vollkommen richtig". Selbst wenn die Aussage falsch sein sollte, "fiele sie unter die Meinungsfreiheit". Das Bundesverfassungsgericht hatte 2017 festgestellt, dass das allgemeine Persönlichkeitsrecht auch die geschlechtliche Identität derjenigen schützt, die sich dauerhaft weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zuordnen lassen.