Computer-Nutzerin

Heil konkretisiert Pläne für das Homeoffice-Gesetz

30.04.2020 - 11:42:11

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hat bekanntgegeben, bei der geplanten gesetzlichen Regelung für ein Recht auf Arbeit im Homeoffice die Lehren aus der Corona-Krise berücksichtigen zu wollen, und er konkretisierte gleichzeitig seine Pläne.

Heil erklärte dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland" für dessen am Donnerstag erscheinende Zeitungen, die aktuelle Lage zeige deutlich auf, dass Arbeitnehmer, die im Homeoffice tätig seien, "genauso geschützt werden" müssten wie auch im Betrieb. Einen Zwang zum Homeoffice könne und werde es nicht geben. Auch für Personen, die zu Hause arbeiteten, müsse klar sein, niemand müsse "rund um die Uhr" zu erreichen sein, betonte Heil.

Die Corona-Krise zeige deutlich auf, dass die Arbeit im Homeoffice erheblich besser funktioniere, als viele Arbeitgeber es für möglich gehalten hätten, so der Politiker weiter. Selbstverständlich sei es auch weiterhin richtig, dass etwa ein Bäcker keinen Anspruch auf Homeoffice bekommen könne, da er 'die Brötchen nicht zu Hause backen" könne. Aber für die Arbeitnehmer, die von zu Hause aus arbeiten könnten und wollten, werde es in Zukunft einen entsprechenden Rechtsanspruch geben. Zu den kritischen Äußerungen der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände zu dem geplanten Gesetz sagte der Arbeitsminister, er kenne viele Unternehmer, denen klar sei, dass die Möglichkeit zum Homeoffice einen Bestandteil der modernen Arbeitswelt darstelle. Diese "fortschrittlichen Kräfte" würden es den Arbeitgeberverbänden sicherlich klarmachen, dass man von den Angestellten "nicht immer nur Flexibilität abfordern" könne, sondern diese "ihnen auch ermöglichen" müsse, appellierte Heil.

Annelie Buntenbach vom Vorstand des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) unterstützte die Pläne von Bundesarbeitsminiser Heil und sagte, die Initiative des Ministers, Homeoffice auch nach dem Ende der Krise möglich zu machen, sei "richtig". Für Homeoffice und mobiles Arbeiten seien aber "gesetzlich, in Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen' festgelegte Regeln erforderlich. Ungeregeltes mobiles Arbeiten führe zu nicht bezahlten Überstunden und permanentem Stress", so Buntenbach weiter. Ein wesentlicher Punkt sei auch, "dass die Arbeitszeit auch zu Hause... erfasst und vergütet" und das Recht, nicht andauernd erreichbar zu sein, beachtet werde, erklärte sie ebenfalls den Zeitungen des "Redaktionsnetzwerks Deutschland". Die Arbeit im Homeoffice müsse für die Arbeitnehmer auch nach der Corona-Krise unbedingt weiterhin freiwillig bleiben. Der Arbeitsplatz im Betrieb müsse bestehen bleiben, denn "Trennung von Beruf und Privatleben" sei "vielen Beschäftigten sehr wichtig", erläuterte die Gewerkschafterin, die seit 2013 auch Vorsitzende des Verwaltungsrats der Bundesagentur für Arbeit ist. Das "wilde" Homeoffice während der Corona-Epidemie mache deutlich, was man sicherlich "nicht wollen" könne, nämlich "Mobiles Arbeiten und Kinderbetreuung gleichzeitig." Es funktioniere einfach nicht, während eines beruflichen Telefonats gleichzeitig die "Kinder zu betreuen, zu beschulen und zu bekochen", führte Buntenbach weiter aus und forderte, wenn sich beider Arbeit im Homeoffice etwa ein Unfall ereigne, dann müsse der auch versichert sein.

 

Redaktion ad-hoc-news.de, RSM

@ ad-hoc-news.de