Hausärzte können vorerst weiter telefonisch krankschreiben
20.04.2020 - 16:25:45Die bisher geltende Regelung zur telefonischen Krankschreibung per Telefonkonsultation bei Atemwegserkrankungen weiterhin gültig.
Nach der Ankündigung des Auslaufens der Sonderregelung für eine Krankschreibung bei Atemwegserkrankungen, wurde am Nachmittag vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) eine bis auf Weiteres geltende Verlängerung der Ausnahmeregelung beschlossen. Der Gemeinsame Bundesausschuss ist das höchste Organ der Selbstverwaltung im deutschen Gesundheitswesen und besteht aus Vertretern der Krankenkassen und Ärzte. Nach anderslautenden Meldungen aus dem Gesundheitsministerium, verständigte sich das Selbstverwaltungsgremium zunächst auf eine Fortführung der Ausnahmeregelung. Derzeit ist eine Vor-Ort-Behandlung von potentiell infizierten Patienten in den Arztpraxen aufgrund der fehlenden Schutzausrüstung nicht möglich. Eine Pflicht zur persönlichen Vorsprache gefährde sowohl das Personal in den Arztpraxen, als auch die anderen Patienten in der Praxis und sei deshalb derzeit nicht verantwortbar, so Josef Hecken, Vorsitzender des Gemeinsamen Ausschusses. Am heutigen Montag werde das Gremium nochmals über eine praktikable Lösung beraten, allerdings werde mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Verlängerung der Regelung bis mindestens 4. Mai ins Auge gefasst. Aktuell kann bei Atemwegserkrankungen eine maximal einwöchige Krankschreibung über eine telefonische Beratung ausgestellt werden. Bei Anhalten der Beschwerden, könne die Krankschreibung bis zu dreimal um jeweils eine Woche verlängert werden, betont Hecken. Zu der unklaren Lage war es gekommen, weil am Freitag eine Beendigung der Regelung in Beratung mit dem Gesundheitsministerium beschlossen worden war. Der Vorsitzende des Gemeinsamen Ausschusses verwies auf den derzeitigen Entscheidungshorizont. Bei der aktuellen Lage müssen wir von Tag zu Tag neu über Regelungen nachdenken und alles immer wieder neu überdenken und der Infektionssituation anpassen, erklärt der G-BA-Vorsitzende. Die weitere Handhabung richte sich nach dem akuten Infektionsgeschehen, aber auch nach externen Faktoren wie dem Vorhandensein von medizinischen Schutzmasken und Schutzkleidung. Wir müssen die ärztliche Versorgung sicherstellen, dies hat höchste Priorität. Wir haben auch eine Verantwortung die medizinische Versorgung für alle Krankheitsfälle zu garantieren. Wenn die Menschen mit ernsthaften Erkrankungen aus Angst vor einer Corona-Infektion nicht mehr zu den entsprechenden Ärzten gingen, sie das kontraproduktiv, so der Vertreter des Gesundheitssystems. Daher gehe er davon aus am heutigen Nachmittag zu einer gemeinsamen Beschlussfassung zu kommen, die eine Verlängerung der Sonderregelung bis zum 4. Mai vorsieht. Um nochmals zu betonten, es gibt weiterhin die Möglichkeit für Patienten mit Atemwegserkrankungen, den Weg einer telefonischen Anamnese zu gehen. Diese Regelung besteht bis auf Weiteres.
Redaktion ad-hoc-news.de, NeoMatrix