Grüne wünschen sich Bonus für Leiharbeiter
01.05.2020 - 17:33:52Die Grünen fordern einen Flexibilitätsmodus für Leiharbeiter und eine klare Aufwertung der Leiharbeit.
Beate Müller-Gemmeke, die Sprecherin für Arbeitnehmerrechte der Grünen-Bundestagsfraktion äußerte deutlich die Forderung der Grünen nach einem Flexibilitätsbonus für Leiharbeiter. In der Freitagsausgabe der Zeitung die „Welt“ sagte sie, man brauche jetzt dringend für die gleiche Arbeit den gleichen Lohn und außerdem einen Flexibilitätsbonus.
Als Flexibilitätsbonus bezeichnet sie einen Gehaltszuschlag für Menschen, die als Leiharbeitskräfte arbeiten. Damit sei zukünftig Zeitarbeit für Einsatzunternehmen kein tragfähiges Modell mehr. So seien bisher Lohnkosten gedrückt worden. Sondern Zeitarbeit werde dergestalt zu einem guten Instrument, so die Grünen-Politikerin weiter, um durch einen guten Lohn in Zeiten sehr guter Auftragslage weitere Beschäftigte für das Unternehmen zu gewinnen.
Auch Gerhard Bosch, Duisburger Arbeitssoziologe, findet diesen Vorschlag zielführend. Er, Bosch, sei ein Anhänger von gleicher Bezahlung und einem zusätzlichen Plus für Leiharbeitskräfte mittels eines Flexibilitätszuschlags. Durch diese Maßnahmen gleiche man ein höheres Risiko aus, so der Arbeitssoziologe gegenüber der „Welt“ weiter. Bisher sei es so: Leiharbeiter erhielten keine Abfindung, wenn ihre Arbeit auslaufe.
Anders sieht es Sebastian Lazay. Er ist Präsident des Bundesarbeitgeberverbandes der Personaldienstleister, kurz BAP. Lazay lehnt diesen Vorstoß ab. Er nannte die Forderung einen „Griff in die Mottenkiste“. Es sei nicht möglich, Zeitarbeitskräfte genauso wie Stammbeschäftigte im Unternehmen zu bezahlen und dann auch noch einen Flexibilitätszuschlag zusätzlich auszuschütten.
Verschiedene Grünen-Bundestagsabgeordnete und Müller-Gemmeke hatten an die Bundesregierung in einer Kleinen Anfrage die Auskunft darüber verlangt, wie sich die Lage seit der letzten Reform der Arbeitnehmerüberlassung für die Beschäftigten zum jetzigen Zeitpunkt entwickelt hat. Arbeitnehmerüberlassung ist dabei der offizielle Begriff. Die Anfrage bezog sich auf einen Zeitraum von vor drei Jahren bis heute.
Dabei stellte sich heraus, dass die monatlichen Einkommen der Leihkräfte im Brutto um 42 Prozent niedriger liegen als bei jenen Beschäftigten, die fest angestellt sind. In Zahlen sind dies durchschnittlich 1.928 Euro. So hieß es in der Antwort, die laut „Welt“ die Bundesregierung auf die Anfrage der Grünen gegeben hat. 830.000 Menschen arbeiten in Deutschland als Leiharbeiter. Mit Sozialversicherungspflicht arbeiten dagegen 2,5 Prozent aller Beschäftigten, so die Antwort. Stand dieser Antwort war hierbei Juni 2019.
Als Flexibilitätsbonus bezeichnet sie einen Gehaltszuschlag für Menschen, die als Leiharbeitskräfte arbeiten. Damit sei zukünftig Zeitarbeit für Einsatzunternehmen kein tragfähiges Modell mehr. So seien bisher Lohnkosten gedrückt worden. Sondern Zeitarbeit werde dergestalt zu einem guten Instrument, so die Grünen-Politikerin weiter, um durch einen guten Lohn in Zeiten sehr guter Auftragslage weitere Beschäftigte für das Unternehmen zu gewinnen.
Auch Gerhard Bosch, Duisburger Arbeitssoziologe, findet diesen Vorschlag zielführend. Er, Bosch, sei ein Anhänger von gleicher Bezahlung und einem zusätzlichen Plus für Leiharbeitskräfte mittels eines Flexibilitätszuschlags. Durch diese Maßnahmen gleiche man ein höheres Risiko aus, so der Arbeitssoziologe gegenüber der „Welt“ weiter. Bisher sei es so: Leiharbeiter erhielten keine Abfindung, wenn ihre Arbeit auslaufe.
Anders sieht es Sebastian Lazay. Er ist Präsident des Bundesarbeitgeberverbandes der Personaldienstleister, kurz BAP. Lazay lehnt diesen Vorstoß ab. Er nannte die Forderung einen „Griff in die Mottenkiste“. Es sei nicht möglich, Zeitarbeitskräfte genauso wie Stammbeschäftigte im Unternehmen zu bezahlen und dann auch noch einen Flexibilitätszuschlag zusätzlich auszuschütten.
Verschiedene Grünen-Bundestagsabgeordnete und Müller-Gemmeke hatten an die Bundesregierung in einer Kleinen Anfrage die Auskunft darüber verlangt, wie sich die Lage seit der letzten Reform der Arbeitnehmerüberlassung für die Beschäftigten zum jetzigen Zeitpunkt entwickelt hat. Arbeitnehmerüberlassung ist dabei der offizielle Begriff. Die Anfrage bezog sich auf einen Zeitraum von vor drei Jahren bis heute.
Dabei stellte sich heraus, dass die monatlichen Einkommen der Leihkräfte im Brutto um 42 Prozent niedriger liegen als bei jenen Beschäftigten, die fest angestellt sind. In Zahlen sind dies durchschnittlich 1.928 Euro. So hieß es in der Antwort, die laut „Welt“ die Bundesregierung auf die Anfrage der Grünen gegeben hat. 830.000 Menschen arbeiten in Deutschland als Leiharbeiter. Mit Sozialversicherungspflicht arbeiten dagegen 2,5 Prozent aller Beschäftigten, so die Antwort. Stand dieser Antwort war hierbei Juni 2019.
Redaktion ad-hoc-news.de, A & Omega