Gesetzentwurf im Kabinett: Hubertus Heil, Bundesminister für Arbeit und Soziales stellt sich vor den GroKo-Kompromiss zur Grundrente.

19.02.2020 - 08:23:42

Grundrente: Arbeits- und Sozialminister Heil verteidigt den Kompromiss

Der sozialdemokratische Bundesarbeitsminister Heil hat das Gesetzesvorhaben der Großen Koalition zur Grundrente als einen politischen Kompromiss bezeichnet, der jedoch im Kern eine bedeutende Sozialreform darstelle. Im „Frühstart“-Gespräch mit Reporter Philipp Sandmann vom Hauptstadtbüro von RTL/ntv bewertete Heil die Einführung der Grundrente als die wesentlichste sozialpolitische Reform dieser Legislaturperiode. Nach langen politischen Auseinandersetzungen zwischen den Unionsparteien und der SPD legt Sozialminister Heil seine Gesetzesvorlage zur Grundrente am Mittwoch-Vormittag dem Bundeskabinett zur Verabschiedung vor. Die voneinander abweichenden Positionen von CDU/CSU und Sozialdemokraten führt Hubertus Heil auf die unterschiedlichen politischen Zielrichtungen zurück, die die Koalitionspartner in die Verhandlungen eingebracht hätten. Für die Union habe der Grundgedanke der Bedürftigkeit von Grundrenten-Beziehern und damit eine Grundsicherung im Zentrum der Überlegungen gestanden. Die SPD habe die Grundrente hingegen nicht als Projekt zur Grundsicherung verstanden, sondern als Zeichen der Anerkennung für erworbene Lebensleistungen, denen der Staat durch Zahlung einer Grundrente Respekt zolle. Hubertus Heil betonte, dass ihm hinsichtlich der Umsetzung der Grundrente eine unbürokratische Vorgehensweise besonders wichtig gewesen sei. Im Laufe der Verhandlungen seien sich alle Beteiligten darüber bewusst geworden, worum es bei der Grundrente im Kern gehe – nämlich darum, Bürgern zur Seite zu stehen, die ihr ganzes Leben fleißiggearbeitet und auch die Erziehung von Kindern bewältigt hätten und denen man daher einen Anspruch auf eine höhere Rente zubilligen sollte. Diese gemeinsame Erkenntnis der Koalitionsparteien habe die Einigung auf eine Kompromisslösung ermöglicht. Der Arbeitsminister wies noch einmal deutlich darauf hin, aus welchem Grund viele Menschen auf den Bezug von Grundrente angewiesen seien. Es handele sich nämlich um zwar langjährig berufstätige Bürger, die aber während ihres Arbeitslebens sehr geringe Löhne erhalten hätten. Dieser Personenkreis benötige im Rentenalter mehr finanzielle Sicherheit. Hubertus Heil führte das Beispiel einer in einem Krankenhaus beschäftigten Raumpflegerin an, der als Altersrente lediglich 770 Euro zustünden. Diese Arbeitnehmerin erhält, so der Arbeitsminister, nunmehr 300 Euro zusätzlich. Eine solche Rentenerhöhung verändere das Leben vieler Menschen zum Positiven – und nichts anderes sei schließlich der Zweck jeder Politik. Der Sozialminister wies allerdings darauf hin, dass der knappe Zeitplan bis zur Realisierung der Grundrente Anfang 2021 aus seiner Sicht durchaus eine „sportliche“ Herausforderung darstelle. Fachleute hatten gewarnt, dass der für die Umsetzung des Gesetzvorhabens notwendige Datenaustausch zwischen Deutscher Rentenversicherung und den Finanzbehörden nicht innerhalb des verfügbaren Zeitrahmens zu bewältigen sei. Auch Heil bestätigt, dass die Herausforderung „ambitioniert“ sei. Wenn es dem Staat allerdings gelinge, zwischen den beteiligten Behörden eine Klärung über die bestehenden Grundrenten-Ansprüche herbeizuführen und die Bürger nicht mit einem erheblichem Formular-Aufwand zu belästigen, dann werde die Grundrente zu einem Vorbild für die Funktionsweise des modernen Sozialstaats. Die Grundrente soll insbesondere aus den Einnahmen einer Finanztransaktionssteuer finanziert werden, die jedoch das Gesetzgebungsverfahren noch nicht durchlaufen hat. Hierzu meint der Bundesarbeitsminister, dass es ihm stets wichtig gewesen sei, dass die Grundrente aus Steuermitteln und nicht aus Abgaben finanziert wird. Bei einer Steuerfinanzierung ließen sich sowohl eine Erhöhung der Rentenversicherungsbeiträge als auch eventuelle Reduzierungen anderweitiger staatlicher Leistungen vermeiden. Hubertus Heil brachte jedoch seine Zuversicht zum Ausdruck, dass eine Finanztransaktionssteuer noch eingeführt werde. Der Bundesfinanzminister werde – wie in der Großen Koalition vereinbart – einen entsprechenden Gesetzesentwurf vorlegen. So wie er, der Arbeitsminister sich an getroffene Vereinbarungen halte, so sollten dies alle anderen in der Bundesregierung ebenfalls tun. An der notwendigen Verlässlichkeit bei der Umsetzung getroffener Vereinbarungen habe er aber keinen Zweifel.
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