Fünf Jahre alt ist die kleine Reda, als sie einen unvorstellbar grausamen Tod stirbt.
29.08.2023 - 13:54:2114 Jahre Haft für den qualvollen Tod der Jesidin Reda. Nun wurde eine IS-Rückkehrerin aus Niedersachsen verurteilt, zum zweiten Mal.
Der Tod des Mädchens in einem Haus im Irak im Sommer 2015 muss grausam gewesen sein. In praller Sonne verdurstete das Kind, nachdem es im Innenhof angekettet worden war, zur Bestrafung. Jennifer W. aus Lohne in Niedersachsen und ihr damaliger Ehemann hatten die junge Jesidin und deren Mutter als Sklaven gehalten. Nun wurde die 32 Jahre alte IS-Rückkehrerin in München wegen ihrer Tat als islamistische Extremistin verurteilt. Eine Gesamtstrafe von 14 Jahren verhängte das Oberlandesgericht (OLG) am Dienstag, nachdem es nach einer Revision erneut über das Strafmaß befinden musste.
Die Vorsitzende Richterin des 9. Strafsenats nannte das Handeln der 32-Jährigen menschenverachtend und verwies auf die schwerwiegenden psychischen Folgen, mit denen die Mutter bis heute zu kämpfen habe. Die Tat sei gegen die religiöse Orientierung der beiden Jesidinnen gerichtet gewesen. Jennifer W. habe die Überzeugung gewonnen, dass der richtige Islam der ganz konservative sei und habe sich der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) angeschlossen. Im August 2014 war die damals 23-Jährige über Istanbul nach Syrien gereist. Im Juni 2015 heiratete sie schließlich einen Iraker, der bereits rechtskräftig verurteilt ist, unter anderem wegen Völkermordes.
Gravierendes Verhalten
Als gravierend wertete das Gericht nun das Verhalten der Verurteilten nach dem Tod der kleinen Reda, die von dem Ehepaar Rania genannt worden war. Als die Mutter weinte, habe Jennifer W. der verzweifelten Frau eine Pistole an den Kopf gehalten und gedroht, sie zu erschießen, wenn sie nicht mit dem Weinen aufhören würde, sagte die Richterin in ihrer Urteilsbegründung. Die Mutter sei außergewöhnlich stark traumatisiert.
Bundesanwalt Jochen Weingarten ist mit dem Urteil zufrieden, auch wenn er auf 14 Jahre und sechs Monate plädiert hatte. Die Versklavung sei eingebettet gewesen in den Völkermord an den Jesiden. Nach Ansicht Weingartens handelt es sich um eine besonders menschenverachtende Gestaltung der Versklavung von Mutter und Tochter, das Kind sei auf furchtbare Weise gestorben.
Die Mutter der Fünfjährigen hatte den Prozess als Nebenklägerin begleitet. Ihre Mandantin freue sich über das Urteil, es könne ihre Tochter aber nicht zurückbringen, sagte ihre Rechtsanwältin Natalie von Wistinghausen nach der Verkündung. Auch die Reue von Jennifer W. nehme man zur Kenntnis. «Wir wünschen uns, dass es nicht nur ein Lippenbekenntnis und ein Taktieren war», erklärte die Anwältin.
Gewissheit über den Tod des Kindes
Zumindest hat die Mutter nun Klarheit, dass ihre Tochter wirklich tot ist, hatte Jennifer W. den Tod des Kindes im zweiten Verfahren doch endlich ausdrücklich bestätigt. Diese Gewissheit könne ihr helfen, den Tod ihres Kindes aufzuarbeiten, sagte von Wistinghausen.
Auch der Ex-Mann von Jennifer W. wurde zur Verantwortung gezogen, vom OLG Frankfurt. Der Iraker hatte die beiden Jesidinnen als Sklavinnen gekauft, nachdem sie im Zuge der systematischen Verfolgung durch den IS verschleppt worden waren. Mit dem Anketten im Hof hatte er die Fünfjährige bestrafen wollen, weil sie ins Bett gemacht hatte. Und das bei Temperaturen von mehr als 50 Grad im Schatten. Bis er das Mädchen wieder losband, hatte es einen tödlichen Hitzschlag erlitten.
Für von Wistinghausen sind derartige Verfahren zu Verbrechen an Jesidinnen und Jesiden nicht nur wegen der persönlichen Schicksale wichtig. Sie könnten nicht stattfinden ohne die mutigen Aussagen von Frauen wie der Mutter des Mädchens, sagte die Anwältin. Sie täten das für sich, aber auch für ihre ganze Glaubensgemeinschaft. «Sie wollen, dass die Welt weiß, was den Jesiden passiert ist und sie wollen, dass sich so etwas nicht wiederholt.»