Ex-Bundesverfassungsschutz-Chef und CDU-Mitglied Maaßen steht wegen mehrerer umstrittener Äußerungen auch in der eigenen Partei in der Kritik.
24.10.2023 - 17:40:29Maaßen nennt Ramelow und Linke linksextrem. Nun teilt er erneut gegen Thüringens Ministerpräsident aus.
Der frühere Chef des Bundesverfassungsschutzes, Hans-Georg Maaßen, hat Thüringens Ministerpräsidenten Bodo Ramelow und dessen Partei Die Linke in einem Untersuchungsausschuss als linksextrem bezeichnet. Dem Bundesverfassungsschutz habe der Linksextremismus in seiner Zeit als Präsident der Behörde große Sorge bereitet, «da mit Bodo Ramelow und seiner Partei Linksextremisten in diesem Land regierten», sagte Maaßen am Dienstag in einer Sitzung des Untersuchungsausschusses zu politischer Gewaltkriminalität im Thüringer Landtag.
Der Ausschuss brach die Befragung Maaßens daraufhin ab. Darauf habe sich der Ausschuss während einer nicht-öffentlichen Beratung verständigt, sagte der Vorsitzende des Untersuchungsausschusses, Raymond Walk (CDU).
Maaßen war zwischen Mitte 2012 und Herbst 2018 Präsident des Bundesverfassungsschutzes. Ramelow wurde 2014 zum ersten und bislang einzigen linken Ministerpräsidenten in Deutschland gewählt. Er ist seitdem mit kurzer Unterbrechung Regierungschef in Thüringen.
Kritik auch an Thüringens Verfassungsschutzpräsident
Außerdem kritisierte Maaßen den Thüringer Verfassungsschutzpräsidenten Stephan Kramer. Der Landesverfassungsschutz in Thüringen sei nach dem Auffliegen des sogenannten Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) im bundesweiten Vergleich unterdurchschnittlich aufgestellt gewesen. «Verschärft wurde das Ganze aus meiner Perspektive auch dadurch, dass die Leitung der Landesbehörde für Verfassungsschutz an Stephan Kramer übertragen wurde, einer Persönlichkeit, die nicht über die notwendigen fachlichen Voraussetzungen für die Leitung einer Landesbehörde verfügt», sagte Maaßen.
Die Linke-Abgeordnete Katharina König-Preuss warf Maaßen daraufhin vor, die Landesregierung und Kramer zu diskreditieren. Ramelow war jahrelang vom Bundesverfassungsschutz beobachtet worden. Das Bundesverfassungsgericht entschied jedoch, dass dies verfassungswidrig war.
Die AfD machte klar, dass der Beschluss zum Abbruch der Vernehmung gegen ihre Stimmen erging, die CDU enthielt sich nach dpa-Informationen. Maaßen war auf Antrag der AfD vor den Untersuchungsausschuss geladen worden. Maaßens Rechtsbeistand im Untersuchungsausschuss rechtfertigte die Ausführungen: Es handele sich um eine Meinungsäußerung, die tatsachenbasiert sei.