Ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts in Münster hat die Debatte über ein AfD-Verbotsverfahren neu angeheizt.
19.05.2024 - 05:11:21Klingbeil gegen AfD-Verbotsverfahren zum jetzigen Zeitpunkt. SPD-Chef Klingbeil ist gegen voreilige Schritte.
In der Debatte über ein AfD-Verbotsverfahren hat SPD-Chef Lars Klingbeil vor einem überstürzten Vorgehen gewarnt. «Ich finde, dass wir ein bisschen aufpassen müssen, dass es nicht nach einem politischen Vorgehen aussieht, die AfD verbieten zu wollen», sagte Klingbeil in einem Interview der Deutschen Presse-Agentur. «Es kann der Zeitpunkt kommen, wo man sich gegen die Feinde der Demokratie schützen muss, aber dafür müssen ausreichend Materialien auf dem Tisch liegen.» Nun müsse zunächst der Verfassungsschutz seine Arbeit weiter machen.
Ein Urteil des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichts in Münster hatte die Debatte über ein AfD-Verbotsverfahren vor wenigen Tagen neu angeheizt. Die Richter hatten entschieden, dass die Einstufung der AfD als rechtsextremistischer Verdachtsfall durch das Bundesamt für Verfassungsschutz rechtens ist. Damit darf der Verfassungsschutz auch weiterhin nachrichtendienstliche Mittel zur Beobachtung der Partei einsetzen.
Klingbeil sagte, er fühle sich durch das Urteil in seiner eigenen Einschätzung bestärkt, dass die AfD als Ganzes eine rechtsextremistische Partei sei. Wenn genug Material gegen die Partei für ein Verbotsverfahren vorliege, dann müsse man auch die nächsten Schritte gehen. «Aber zum jetzigen Zeitpunkt finde ich es richtig, dass man sehr klar macht, die Behörden und der Verfassungsschutz sollen weiter arbeiten, sollen weiter auswerten.»
Klingbeil nannte es eine der größten Aufgaben für seine Politiker-Generation, die AfD politisch zu bekämpfen. Mit Blick auf die Europawahl fügte er hinzu: «Jeder muss eben doch wissen, eine Stimme für die AfD ist am Ende eine Stimme für Russland. Das sieht man daran, dass dort direkt die Geldströme auch geflossen sind.» Klingbeil spielte damit auf die staatsanwaltlichen Ermittlungen gegen den AfD-Bundestagsabgeordneten Petr Bystron wegen des Anfangsverdachts der Bestechlichkeit und der Geldwäsche an. Medienberichten zufolge wird ihm die Annahme von Geldern aus Russland vorgeworfen.