Ein Pflichtverteidiger soll künftig schon bei der ersten polizeilichen Vernehmung im Ermittlungsverfahren dabei sein dürfen.
30.10.2024 - 18:24:05Buschmann plant Ausweitung der Pflichtverteidigung
Bisher musste in diesem frühen Stadium ein Pflichtverteidiger beantragt werden, künftig soll dessen Einsatz dem Gesetzentwurf zufolge ab der ersten Vernehmung bei der Polizei die Regel sein. "Denn bereits im Ermittlungsverfahren werden bedeutende Weichen für das weitere Verfahren gestellt", heißt es in der Begründung von Buschmanns Gesetzentwurf. Die Änderung ist Teil eines Gesetzespakets zur "moderneren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens", das Buschmann am Mittwoch in die Ressortabstimmung der Bundesregierung gab. Buschmann will darin auch das Zeugnisverweigerungsrecht für Verlobte abschaffen, stattdessen sollen eheähnliche Gemeinschaften geschützt werden. Wer unverheiratet mit einem Partner oder einer Partnerin zusammenlebt, müsste dann nicht mehr gegen diese Person aussagen.