Die überwiegende Mehrheit der CDU / CSU-Bundestagsfraktion hat sich in ihrer Fraktionssitzung am Dienstag gegen ein AfD-Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht ausgesprochen.
16.10.2024 - 10:53:18Mehrheit der Unionsfraktion gegen AfD-Verbotsverfahren
"Selbst für den unwahrscheinlichen Fall eines erfolgreichen Verbotsantrags könnte sich die AfD noch an der nächsten Bundestagswahl beteiligen und sich dabei als vermeintlicher `Märtyrer` inszenieren", so der Leitungsstab. Das Papier warnt außerdem vor einem möglichen Scheitern eines Verbotsverfahrens. Dann würde die AfD "faktisch ein verfassungsgerichtliches `Gütesiegel`" erhalten, eine verfassungsgemäße Partei zu sein. Dieses Risiko halte man für "nicht vertretbar", heißt es weiter. "Wir halten es für einen Trugschluss zu glauben, die Zustimmung zur AfD ließe sich `wegverbieten`." Die drängenden politischen Probleme Deutschlands müssten gelöst werden, um dem in der Bevölkerung "weit verbreiteten Frust" gerecht zu werden, schreibt der Stab um Merz. Parteien, die "nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden", sind nach Artikel 21 des Grundgesetzes verfassungswidrig. Über die Frage der Verfassungswidrigkeit entscheidet das Bundesverfassungsgericht. In einem Bundesgesetz ist geregelt, dass der Verbotsantrag von Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung gestellt werden kann.