Die SPD wertet das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Wahlrechtsreform der großen Koalition aus 2020 als Bestätigung der jüngsten, von der Ampel-Koalition beschlossenen Wahlrechtsreform.
30.11.2023 - 00:00:00Fechner sieht Wahlrechts-Urteil als Bestätigung für weitere Änderung
Das Bundesverfassungsgericht hatte am Mittwoch eine Klage von Abgeordneten von Union, FDP und Linkspartei gegen eine Wahlrechtsreform der großen Koalition aus dem Jahr 2020 zurückgewiesen. Union und Linkspartei haben gegen die Wahlrechtsreform der Ampel geklagt, die in diesem Frühjahr verabschiedet wurde. Dieses Urteil steht aus. Fechner sagte weiter, durch das Verfassungsgerichtsurteil werde zudem die Entscheidung der rot-grün-gelben Koalition bestätigt, die Bundestagswahl in der Hauptstadt Berlin nur in den Wahlbezirken wiederholen zu lassen, in denen die Wahl fehlerhaft abgelaufen war. Die Nachwahl erfolge nun "auf Basis des verfassungsgemäßen Wahlrechtes, das bereits 2021 galt", sagte Fechner. Bei der Bundestagswahl 2021 hatten in einigen Wahlbezirken Stimmzettel gefehlt. Es kam zu langen Wartezeiten, zum Teil wurde erst nach offizieller Schließung der Wahllokale gewählt. Die Union will mit einer Verfassungsklage erreichen, dass in zusätzlichen Berliner Wahlbezirken neu gewählt wird.