Produktion/Absatz, Umstrukturierung

Die Großreederei MSC und die Stadt Hamburg verfügen über 92,3 Prozent des Hamburger Hafenlogistikers HHLA DE000A0S8488.

12.12.2023 - 11:08:01

MSC und Hamburg verfügen über 92,3 Prozent des Hafenlogistikers HHLA

Das gab MSC am Dienstag nach dem endgültigen Ablauf des Übernahmeangebots an die HHLA-Aktionäre in einer Pflichtmitteilung bekannt.

Demnach wurden MSC im Laufe der rund sechswöchigen Annahmefrist 9,74 Prozent der HHLA-Anteile von Aktionären angedient. Nach dem Zukauf von HHLA-Aktien verfügt MSC zudem über weitere 12,21 Prozent der HHLA-Anteile. Hinzu kommen rund 70,35 Prozent, die bislang im Besitz der Hansestadt Hamburg sind.

Insgesamt verfügen die Stadt und MSC damit inzwischen über 69,43 Millionen HHLA-Aktien. "Dies entspricht insgesamt einem Anteil von circa 92,30 Prozent des zum Meldestichtag bestehenden Grundkapitals und der zum Meldestichtag bestehenden Stimmrechte der Gesellschaft", heißt es in der MSC-Pflichtmitteilung.

Die Stadt und MSC wollen die HHLA künftig als Gemeinschaftsunternehmen führen, an dem MSC maximal 49,9 Prozent und die Stadt 50,1 Prozent halten soll. Mit dem nun erreichten Anteil von 92,3 Prozent sind im Gegenzug nur noch 7,7 Prozent in der Hand anderer Aktionäre - viel zu wenig, um wichtige Unternehmensentscheidungen mit der sogenannten Sperrminorität zu blockieren.

Außerdem erreichten die beiden Partner die Schwelle von 90 Prozent. Sie ist bei Übernahmeangeboten eine wichtige Marke, weil damit die verbliebenen Aktionäre auch gegen deren Willen zur Übertragung ihrer Aktien gezwungen werden können - der Fachbegriff hierfür lautet Squeeze-out.

MSC und die Stadt haben bereits zugesagt, das Eigenkapital der HHLA um insgesamt 450 Millionen Euro zu stärken. Der Hafenlogistiker braucht in den kommenden Jahren viel Geld, um die Containerterminals in Hamburg zu modernisieren. Befürchtungen der Arbeitnehmer und der Gewerkschaft Verdi halten MSC und die Stadt entgegen, dass maßgebliche Zusagen für die Mitarbeiter erreicht worden seien. So würden etwa betriebsbedingte Kündigungen für mindestens fünf Jahre ausgeschlossen. "Auch für die Beschäftigten ist schwarz auf weiß festgehalten, dass die bestehende Mitbestimmung erhalten bleibt", hieß es.

@ dpa.de

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