Die EU-Kommission hat Deutschland offiziell aufgefordert, die EU-Mehrwertsteuervorschriften für Privatunterricht einzuhalten.
07.02.2024 - 13:35:11Brüssel rügt deutsche Mehrwertsteuerregelung für Privatunterricht
Dies muss laut EU-Kommission so erfolgen, dass Steuerpflichtige, die ein Recht auf eine Mehrwertsteuerbefreiung haben, diese auch wirksam in Anspruch nehmen können. In Deutschland müssen Privatlehrer eine Bescheinigung vorlegen, um in den Genuss der Mehrwertsteuerbefreiung zu kommen. Aus dieser von der zuständigen Landesbehörde auszustellenden Bescheinigung muss hervorgehen, dass die Unterrichtsleistungen auf einen Beruf oder eine vor einer juristischen Person des öffentlichen Rechts abzulegende Prüfung vorbereiten. Dieses Erfordernis stehe nicht im Einklang mit dem EU-Recht in der Auslegung durch den Gerichtshof der Europäischen Union, so die EU-Kommission. Somit verstoße Deutschland nach Auffassung der Kommission gegen seine Verpflichtungen aus der Mehrwertsteuerrichtlinie. Deutschland muss nun innerhalb von zwei Monaten reagieren und die erforderlichen Maßnahmen ergreifen, andernfalls kann die EU-Kommission den Gerichtshof der Europäischen Union anrufen.