Die Datenschutzbehörden zweifeln am Digitalgesetz von Jens Spahn
17.08.2020 - 09:56:07Ulrich Kelber, Datenschutzbeauftragter des Bundes, sowie seine Länderkollegen hegen Zweifel in Bezug auf die Vereinbarkeit mit dem europäischen Datenschutzrecht des zwischenzeitlich verabschiedeten Patienten-Schutz-Gesetzes (PDSG).
Darüber berichtet der Fachdienst "Handelsblatt Inside Digital Health". Der CDU-Politiker Jens Spahn hatte in dem Gesetz insbesondere Regelungen zu der digitalisierten Patientenakte getroffen. Diese muss die gesetzliche Krankenkasse den Versicherten ab dem Jahr 2021 anbieten.
Die Datenschützer wollen im Nachgang zu der erneuten und detaillierten Prüfung des Gesetzes auf die Kassen einwirken. Dabei geht es um mögliche Anordnungen an die Krankenkassen sowie eine bessere Aufklärung von den Versicherten. Dier Abstimmung soll länderübergreifend stattfinden.
Stefan Brink, Beauftragter des Landesdatenschutzes von Baden-Württemberg, sagte gegenüber dem Fachdienst, die entsprechenden Maßnahmen würden noch im Jahr 2020 vorbereitet und im Jahr 2021 zur Umsetzung kommen. Dieter Kugelmann, rheinland-pfälzischer Kollege von Stefan Brink, sagte, das Ziel sei die Erreichung im Endergebnis durch Verbesserungen in Bezug auf den Datenschutz. Dies unter Umständen auch auf der Basis von freiwilligen Maßnahmen durch die Krankenkassen. Maßnahmen im Aufsichtsrecht seien vorbehalten. Dass die Verpflichtung, Service-Terminals in den Geschäftsstellen einzurichten, damit die Versicherten auch ohne Smartphone die eigene Patientenakte einsehen und verwalten können, für die Krankenkassen gestrichen worden sind, ist ein wesentlicher Punkt der Kritik der Datenschützer am PDSG. Weiter führt Dieter Kugelmann aus, ohne solche Service-Terminals wären diejenigen Menschen benachteiligt, denen kein Smartphone zur Verfügung stehen würde. Am Mittwoch wollen der Datenschutzbeauftragte des Bundes sowie drei seiner Länderkollegen, unter anderem Stefan Brink aus Baden-Württemberg, über die Folgen von einer in Europa rechtswidrigen Gesetzgebung beim PDSG informieren.
Die Datenschützer wollen im Nachgang zu der erneuten und detaillierten Prüfung des Gesetzes auf die Kassen einwirken. Dabei geht es um mögliche Anordnungen an die Krankenkassen sowie eine bessere Aufklärung von den Versicherten. Dier Abstimmung soll länderübergreifend stattfinden.
Stefan Brink, Beauftragter des Landesdatenschutzes von Baden-Württemberg, sagte gegenüber dem Fachdienst, die entsprechenden Maßnahmen würden noch im Jahr 2020 vorbereitet und im Jahr 2021 zur Umsetzung kommen. Dieter Kugelmann, rheinland-pfälzischer Kollege von Stefan Brink, sagte, das Ziel sei die Erreichung im Endergebnis durch Verbesserungen in Bezug auf den Datenschutz. Dies unter Umständen auch auf der Basis von freiwilligen Maßnahmen durch die Krankenkassen. Maßnahmen im Aufsichtsrecht seien vorbehalten. Dass die Verpflichtung, Service-Terminals in den Geschäftsstellen einzurichten, damit die Versicherten auch ohne Smartphone die eigene Patientenakte einsehen und verwalten können, für die Krankenkassen gestrichen worden sind, ist ein wesentlicher Punkt der Kritik der Datenschützer am PDSG. Weiter führt Dieter Kugelmann aus, ohne solche Service-Terminals wären diejenigen Menschen benachteiligt, denen kein Smartphone zur Verfügung stehen würde. Am Mittwoch wollen der Datenschutzbeauftragte des Bundes sowie drei seiner Länderkollegen, unter anderem Stefan Brink aus Baden-Württemberg, über die Folgen von einer in Europa rechtswidrigen Gesetzgebung beim PDSG informieren.
Redaktion ad-hoc-news.de, Ever True Smile