Produktion/Absatz, Wettbewerb

Die Bundesregierung will die Flughafenbetreiber nach wiederholten Störaktionen radikaler Klimaschutz-Aktivisten per Rechtsverordnung zu besseren baulichen und technischen Schutzmaßnahmen zwingen.

25.07.2024 - 12:30:58

Störaktionen an Flughäfen: Verordnung für besseren Schutz

Aus dem Bundesinnenministerium heißt es, um schnell und unbürokratisch für einen besseren Außenschutz von Flughäfen zu sorgen, sei mit den Flughafenbetreibern zunächst eine Erklärung zur Selbstverpflichtung für die Verbesserung von Schutzmaßnahmen ausgehandelt worden. Dieser Prozess sei aber letztlich am Widerstand von zwei Großflughäfen gescheitert. Deshalb habe das Ministerium nunmehr "die Abstimmung mit den Ländern zu einer Rechtsverordnung für den besseren Schutz an deutschen Flughäfen aufgenommen". Angestrebt würden unter anderem Maßnahmen, die Zäune, Zufahrtstore und Videoüberwachungstechnik beträfen.

Mit einer Klebeaktion auf den Landebahnen hatten am Morgen Klima-Demonstranten den Betrieb am Frankfurter Flughafen für Stunden lahmgelegt. Sieben Aktivisten drangen laut Bundespolizei auf das eingezäunte Gelände vor. "Diese Aktionen sind gefährlich, dumm und kriminell", sagte Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD). Wer Landebahnen blockiere, riskiere sein eigenes Leben, gefährde andere Menschen und schade allen Reisenden. "Diese Taten müssen strenger geahndet werden", sagte Faeser.

Sie verwies auf eine entsprechende Reform, die das Bundeskabinett am 17. Juli beschlossen hatte. Kern des Gesetzentwurfs, über den noch der Bundestag entscheiden muss, ist die Schaffung einer neuen Vorschrift, die das "vorsätzliche, unberechtigte Eindringen" unter anderem auf das Rollfeld sowie die Start- und Landebahnen unter Strafe stellt - und zwar dann, wenn dadurch die Sicherheit des zivilen Luftverkehrs beeinträchtigt wird.

Wer etwa einen Zaun durchschneidet und dann eine Startbahn blockiert, dem soll künftig eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe drohen. Auch der Versuch soll strafbar sein. Bisher wurde in solchen Fällen lediglich eine Geldbuße fällig. Das vorsätzliche, unberechtigte Eindringen in den Teil des Flughafens, den die Fachleute "Luftseite" nennen, soll künftig mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft werden, wenn jemand eine Waffe oder giftige Stoffe bei sich führt oder wenn es darum geht, eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken.

Auf den 13 großen deutschen Verkehrsflughäfen, zu denen München, Frankfurt und Berlin gehören, ist die Bundespolizei für die Sicherheit des Flughafengeländes verantwortlich. Außerhalb des Zauns liegt die Zuständigkeit bei der jeweiligen Landespolizei.

@ dpa.de

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