Die Bundesregierung rechnet damit, dass durch die Cannabis-Legalisierung am 1.
08.03.2024 - 17:09:52Cannabis-Legalisierung: Bis zu 7.500 Prüffälle für Haftentlassung
"Die Kritik an der Amnestie der Cannabisstraftäter ist massiv übertrieben. Es gibt deutlich weniger Fälle mit Cannabis-Bezug, die überprüft werden müssen, als behauptet", sagte Gesundheitsminister Lauterbach den Zeitungen. Der Aufwand sei vertretbar. Im Schreiben an die Länder heißt es, dass von den bundesweit knapp 41.000 inhaftierten Straftätern nur rund 7.500 Personen wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz in Haft säßen. Von diesen Fällen würden mutmaßlich nur wenige hundert Fälle ein Delikt enthalten, bei dem Cannabis überhaupt eine Rolle spiele und die neue Obergrenze im Cannabisgesetz eine veränderte Rechtslage mit sich bringe. Auch der Zeitaufwand für die Prüfung im Einzelfall sei kein Grund, die Reform zu verschieben. "Niemand soll im Gefängnis bleiben müssen, weil den Gerichten eine Stunde Arbeit erspart werden soll", so Lauterbach. Nach Auffassung der Bundesregierung könnten zudem weder die Justizbehörden noch ihre Mitarbeiter dafür belangt werden, wenn jemand nach Inkrafttreten des Gesetzes nicht sofort freigesprochen werde. "Die Gerichte brauchen ihre Zeit, das ist okay", sagte Lauterbach. "Die Alternative wäre, dass gar kein Freispruch käme, um den Gerichten Arbeit zu sparen." Nach dem vom Bundestag beschlossenen Gesetz sollen Besitz und Anbau von Cannabis für Volljährige zum Eigenkonsum legal werden. Das Gesetz soll am 22. März abschließend in den Bundesrat kommen. Es ist nicht zustimmungsbedürftig, die Länder könnten aber den Vermittlungsausschuss anrufen und das Verfahren auf diese Weise abbremsen.