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Die Bundesländer wollen den öffentlich-rechtlichen Rundfunk reformieren und effizientere Strukturen schaffen.

27.09.2024 - 11:55:48

Was die Rundfunkreform bedeuten würde

Dazu passen die Länder zahlreiche Staatsverträge an, in denen sie festlegen, was ARD, ZDF und Deutschlandradio leisten sollen. Sie legen darin die grobe Struktur der Häuser fest, sie dürfen aber nicht bei redaktionellen Fragen bei Sendungen mitsprechen - das ist verfassungsrechtlich durch die Rundfunkfreiheit geschützt. Ein vorläufiger Entwurf geht nun in eine Anhörungsphase. Perspektivisch könnte nach Länderangaben die Reform im Sommer 2025 in Kraft treten. Was bedeutet das - Stand jetzt - für die TV-Zuschauer und die Hörer der Radioprogramme?

Hauptprogramme von ARD und ZDF

Hier ist keine Veränderung geplant. Die Länder beauftragen je ein bundesweites TV-Hauptprogramm bei der ARD - Erstes Deutsches Fernsehen (Das Erste) - und beim ZDF - Zweites Deutsches Fernsehen (ZDF). Hinzu kommen Regionalfernsehprogramme der ARD-Häuser Bayerischer Rundfunk (BR), Hessischer Rundfunk (HR), Mitteldeutscher Rundfunk (MDR), Norddeutscher Rundfunk (NDR), Radio Bremen (RB), Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB), Südwestrundfunk (SWR), Saarländischer Rundfunk (SR) und Westdeutscher Rundfunk (WDR).

Nachrichtensender

Neben den Hauptprogrammen von ARD und ZDF gibt es kleinere Sender - einige werden auch Spartensender genannt, weil sie sich auf einen bestimmten Bereich konzentrieren. Die Länder planen hier eine Reduzierung, die auch das Nachrichtenangebot betreffen könnte. Die Länder wollen, dass es künftig ein oder zwei Angebote mit den Schwerpunkten Information, Bildung und Dokumentation gibt. Allerdings steht die Zahlenangabe noch in einer Klammer. Die Länder erläutern dazu: Mit Tagesschau24, Phoenix, ARD-alpha und ZDFinfo gebe es vier lineare Spartenkanäle mit dem genannten Schwerpunkt. Die Ressourcen sollen künftig in weniger Angeboten gebündelt werden. Was genau reduziert werden soll, bleibt offen. Von der Rundfunkkommission der Länder hieß es, dass die konkrete Ausgestaltung die Sender selbst treffen können. Dabei kann ein Angebot eines TV-Kanals ins Internet überführt werden oder auch ganz wegfallen.

3sat und Arte

Unter einem Kulturangebot listen die Länder auch weiterhin die TV-Sender 3sat und Arte auf. Allerdings fügen sie hinzu: In Abstimmung mit den beteiligten öffentlich-rechtlichen europäischen Veranstaltern sollen die Inhalte von 3sat "teilweise oder vollständig" in das Arte-Programm und dessen Digitalangebote "überführt werden". Eine Verpflichtung bestehe nicht, heißt es in den Anmerkungen der Länder zur Reform.

Angebot für die Jüngeren

Auch bei den Angeboten für Jüngere wollen die Länder die Zahl reduzieren. Bislang listen sie in dem Bereich der bundesweiten jüngeren Angebote den Kindersender KiKA, das Internet-Angebot funk und die TV-Sender ZDFneo und ARD One auf. Eine Zusammenführung in einem einzigen Angebot erscheint den Ländern laut Anmerkungen im Reformentwurf für nicht sachgerecht, daher wollen sie an der Eigenständigkeit von Angeboten festhalten. Allerdings: "Gegenüber dem Status Quo wird die Anzahl jedoch reduziert." In den Anmerkungen ist die Rede von zwei/drei verbleibenden Angeboten. Konkrete Namen sind nicht genannt.

Radioprogramme

Die Anzahl der regionalen Hörfunkprogramme in der ARD soll von rund 70 Wellen auf 53 reduziert werden, wie die Länder erläutern. Als Grundwert nennen sie die Maximalzahl von vier terrestrisch verbreiteten Programmen je Rundfunkanstalt. Zusätzlich könne das Landesrecht aber die Regel vorsehen, dass ein ARD-Haus ein Hörfunkprogramm pro volle sechs Millionen Einwohner im Sendegebiet anbietet. Das ist vor allem für Bundesländer mit hoher Bevölkerung interessant und auch für ARD-Häuser, deren Sendegebiet in mehreren Bundesländern liegt. Welche Programme wegfallen, steht noch nicht fest.

Deutschlandradio

Beim bundesweiten Deutschlandradio gibt es bei den beauftragten Programmen keine Veränderungen. Die Länder listen weiterhin die Programme "Deutschlandfunk", "Deutschlandfunk Kultur" und "Deutschlandfunk Nova" auf.

@ dpa.de