Betriebshilfen, Fischer

Die Beihilfen für Fischerinnen und Fischer für gestiegene Betriebskosten infolge des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine werden verlängert und finanziell aufgestockt.

07.07.2024 - 14:15:14

Betriebshilfen für Fischer bis Jahresende verlängert

Das teilte das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft in Berlin mit. Zuvor habe der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages eine entsprechende Haushaltssperre aufgehoben.

Bereits im März wurde demnach eine drei Millionen Euro starke Kleinbeihilfe aufgelegt, die bis zum 31. Mai 2024 beantragt werden konnte. Fischereibetriebe erhalten nun den Angaben zufolge bis zum 31. Dezember 2024 die Möglichkeit, die Beihilfe in Anspruch zu nehmen. Dafür würden weitere zwei Millionen Euro aus den Mitteln bereitgestellt, die dem Ministerium 2024 auf Grundlage des sogenannten Windenergie-auf-See-Gesetzes zustünden.

EU-Kommission hat "Krisenrahmen" zuvor verlängert

Möglich werde die Verlängerung der Hilfen, weil die Europäische Kommission den "Befristeten Krisenrahmen" aufgrund der andauernden negativen wirtschaftlichen Auswirkungen des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine bis zum 31. Dezember 2024 verlängert habe. Eine Förderrichtlinie zur Verlängerung der "Kleinbeihilfe Fischerei 2024" solle "zeitnah" im Bundesanzeiger veröffentlicht werden. Anschließend könnten Fischereibetriebe bis 31. Oktober 2024 einen Antrag auf Unterstützung stellen.

Der maximale Beihilfebetrag für Unternehmen der Fischerei und Aquakultur beträgt den Angaben zufolge 335.000 Euro beziehungsweise 75.000 Euro pro Fischereifahrzeug. Bereits 2022 und 2023 habe die Bundesregierung auf Grundlage des "Befristeten Krisenrahmens" Hilfen für die Fischerei aus nationalen Mitteln mit einem Umfang von jeweils bis zu zehn Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Das Geld stamme aus der Versteigerung von Offshore-Windenergie-Flächen, "um die Fischerei an Ost- und Nordsee zukunftssicher auszurichten".

@ dpa.de