DGB warnt vor einer Entgrenzung der Arbeit durch Homeoffice
04.05.2020 - 08:20:45Gewerkschaftsvertreter sehen die Ausweitung des Homeoffice in der Corona-Krise kritisch.
Die derzeitige Handhabung des Homeoffice in der Corona-Pandemie führt zu einer Intensivierung der Arbeitsanforderungen und zu einer zeitlichen Entgrenzung der Erwerbstätigkeit. Dies kann von den Arbeitnehmern nicht akzeptiert werden, fordert Anja Piel, DGB-Vertreterin, in der „Neuen Osnabrücker Zeitung“. Wir sehen derzeit ein Auseinandertreten von öffentlicher Wahrnehmung und Aushöhlung von Arbeitnehmerrechten. Die Medien feiern die Helden des Alltags und niemand registriert die gleichzeitige Aussetzung von Ruhezeitregelungen für diese hochbelasteten Berufsgruppen. Diese hart erkämpften Rechte dürfen nicht den Tagesanforderungen der Corona-Krise geopfert werden, stellt Piel fest. Die Aufgabe des DGB ist es, diese Angriffe aufs Arbeitsrecht zu beobachten und gegebenenfalls einzugreifen. Homeoffice bedeutet nicht die beliebige Aussetzung von rechtlichen Regelungen. Auch zu Hause hat der Arbeitnehmer Anspruch auf entsprechende Ruhezeiten und angemessene Arbeitsanforderungen. Die Gewerkschaftsvertreterin sieht in der Gestaltung der gesetzlichen Rahmenbedingungen des Homeoffice ein erhebliches Konfliktpotential in den nächsten Monaten.
Das Bundesarbeitsministerium wird bis Herbst eine Gesetzesnovelle zum Recht auf Homeoffice vorlegen. Hubertus Heil (SPD) sieht in der Neuformulierung eine Antwort auf die Herausforderungen der Corona-Pandemie an die Arbeitswelt. Die Wochen des Lock-Down haben uns gezeigt, dass sich die gesamte Organisation von Arbeit in einem tiefgreifenden Wandel befindet, erklärt der Arbeitsminister in der „Neuen Osnabrücker Zeitung“. Die Arbeitnehmer sollen ein Gestaltungsrecht erhalten und Homeoffice zum Alltag gehören.
Auch Annelie Buntenbach, DGB-Vorstandsmitglied, sieht das Potential einer Neustrukturierung der Arbeitsrealität im Gefolge der Corona-Pandemie. Die Krise hat uns gezeigt, was alles möglich ist. Viele Forderungen der Gewerkschaften, die bisher von den Arbeitgebern als utopisch abgelehnt wurden, gehören jetzt zum Alltag, befindet Buntenbach. Aber diese Revolution der Arbeitswelt bedarf gesetzlicher Regelungen, um für die Arbeitnehmer nicht zu einer Falle zu werden. Was wir aktuell sehen sind vor allem Phänomene der Überlastung und der Ausdehnung von Arbeitsaufgaben. Nur weil ein Arbeitnehmer von zu Hause aus arbeitet, bedeutet dies nicht, dass er zu jeder Zeit erreichbar sein muss und keine Freizeit mehr besitzt. Es ist äußerst bedenklich, dass in den letzten Wochen viele Beschränkungen zur Arbeitszeit im Krisenmodus gefallen sind. Die Ausdehnung der zusammenhängenden maximalen Arbeitszeit und der Wegfall von Ruhezeiten, kann nicht auf Dauer toleriert werden, befindet die Gewerkschaftsvertreterin. Buntenbach bezieht sich dabei zum Beispiel auf die Aufhebung der Begrenzungen der Arbeitszeit im Pflegebereich. Hier können derzeit Arbeitsschichten von bis zu zwölf Stunden angeordnet werden. Die Aussetzung von Arbeitnehmerschutzverordnungen gilt noch bis einschließlich Juni. Eine weitere Verlängerung der Ausnahmerechte sieht die DGB-Vertreterin gegenüber der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ extrem kritisch.
Das Bundesarbeitsministerium wird bis Herbst eine Gesetzesnovelle zum Recht auf Homeoffice vorlegen. Hubertus Heil (SPD) sieht in der Neuformulierung eine Antwort auf die Herausforderungen der Corona-Pandemie an die Arbeitswelt. Die Wochen des Lock-Down haben uns gezeigt, dass sich die gesamte Organisation von Arbeit in einem tiefgreifenden Wandel befindet, erklärt der Arbeitsminister in der „Neuen Osnabrücker Zeitung“. Die Arbeitnehmer sollen ein Gestaltungsrecht erhalten und Homeoffice zum Alltag gehören.
Auch Annelie Buntenbach, DGB-Vorstandsmitglied, sieht das Potential einer Neustrukturierung der Arbeitsrealität im Gefolge der Corona-Pandemie. Die Krise hat uns gezeigt, was alles möglich ist. Viele Forderungen der Gewerkschaften, die bisher von den Arbeitgebern als utopisch abgelehnt wurden, gehören jetzt zum Alltag, befindet Buntenbach. Aber diese Revolution der Arbeitswelt bedarf gesetzlicher Regelungen, um für die Arbeitnehmer nicht zu einer Falle zu werden. Was wir aktuell sehen sind vor allem Phänomene der Überlastung und der Ausdehnung von Arbeitsaufgaben. Nur weil ein Arbeitnehmer von zu Hause aus arbeitet, bedeutet dies nicht, dass er zu jeder Zeit erreichbar sein muss und keine Freizeit mehr besitzt. Es ist äußerst bedenklich, dass in den letzten Wochen viele Beschränkungen zur Arbeitszeit im Krisenmodus gefallen sind. Die Ausdehnung der zusammenhängenden maximalen Arbeitszeit und der Wegfall von Ruhezeiten, kann nicht auf Dauer toleriert werden, befindet die Gewerkschaftsvertreterin. Buntenbach bezieht sich dabei zum Beispiel auf die Aufhebung der Begrenzungen der Arbeitszeit im Pflegebereich. Hier können derzeit Arbeitsschichten von bis zu zwölf Stunden angeordnet werden. Die Aussetzung von Arbeitnehmerschutzverordnungen gilt noch bis einschließlich Juni. Eine weitere Verlängerung der Ausnahmerechte sieht die DGB-Vertreterin gegenüber der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ extrem kritisch.
Redaktion ad-hoc-news.de, NeoMatrix