Deutscher Anwaldverein formuliet Bedingungen für Coroa-App
28.04.2020 - 08:24:24Der Deutsche Anwaltverein (DAV) hat seine Bedingungen für die Entwicklung und Verwendung einer sogenannten "Corona-App" genannt.
Lea Vogt, die Vorsitzende des Ausschusses Gefahrenabwehrrecht beim Deutschen Anwaltverein, erklärte den im "Redaktionsnetzwerk Deutschland" zusammenarbeitenden Zeitung für deren Ausgaben vom Dienstag, eine solche App könne eine gute Möglichkeit sein, die Verbreitung des Corona-Virus zu bekämpfen. Allerdings müsse sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen, und die Grundrechte ihrer müssten gewahrt werden.
Etwa dürften die zur Kontaktverfolgung notwendigen Daten tatsächlich nur auf dem Telefon gespeichert werden. Eine zentralisierte Sammlung der Daten sei weder notwendig, noch sei sie verfassungsrechtlich zu rechtfertigen, so Vogt weiter. Weiterhin müsse klar geregelt sein, dass die "Ermittlungsbehörden die Daten nicht verwenden dürfen", so die Juristin. Auch müsse die Verwendung einer solchen App absolut freiwillig erfolgen.
Auch Eva Högl, die stellvertretende Vorsitzende der Bundestagsfraktion der SPD, betonte die Wichtigkeit der Freiwilligkeit bei der Nutzung der geplanten App. Gleichzeitig müsse dafür gesorgt werden, dass sie von der Bevölkerung akzeptiert und von möglichst vielen Menschen genutzt werde. "Dann muss sie praktikabel und die Speicherung muss so wenig missbrauchsanfällig wie möglich sein", ergänzte sie. Des weiteren müsse die App "auf jeden Fall eng staatlich kontrolliert werden", forderte die SPD-Politikerin gegenüber den Zeitungen des "Redaktionsnwtzwerks Deutschland'.weiter. Sie sei hier für eine schnelle Löschung. Und sie "warte gespannt, dass uns von der Regierung mal etwas präsentiert wird", so Högl.
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hatte ursprünglich eine zentrale Speicherung der von der App ermittelten Daten gefordert. Dies war von der Opposition und auch von Datenschützern heftig kritisiert worden. Zuletzt hatten sich Spahn und Kanzleramtsminister Helge Braun (CDU) daraufhin auf eine dezentrale Speicherung der Daten festgelegt.
In der Bundestagsfraktion der Union gebe es allerdings auch Abgeodnete, die verlangten, wenn bei einer auf Freiwilligkeit basierten Lösung nicht ausreichend viele Smartphone-Nutzer mitmachten, dann müsse man gegebenenfalls doch einen gesetzlichen Zwang zur App-Nutzung in Erwägung ziehen, schreiben die Zeitungen des "Redaktionsnetzwerks Deutschland" unter Berufung auf eigene Quellen.
Etwa dürften die zur Kontaktverfolgung notwendigen Daten tatsächlich nur auf dem Telefon gespeichert werden. Eine zentralisierte Sammlung der Daten sei weder notwendig, noch sei sie verfassungsrechtlich zu rechtfertigen, so Vogt weiter. Weiterhin müsse klar geregelt sein, dass die "Ermittlungsbehörden die Daten nicht verwenden dürfen", so die Juristin. Auch müsse die Verwendung einer solchen App absolut freiwillig erfolgen.
Auch Eva Högl, die stellvertretende Vorsitzende der Bundestagsfraktion der SPD, betonte die Wichtigkeit der Freiwilligkeit bei der Nutzung der geplanten App. Gleichzeitig müsse dafür gesorgt werden, dass sie von der Bevölkerung akzeptiert und von möglichst vielen Menschen genutzt werde. "Dann muss sie praktikabel und die Speicherung muss so wenig missbrauchsanfällig wie möglich sein", ergänzte sie. Des weiteren müsse die App "auf jeden Fall eng staatlich kontrolliert werden", forderte die SPD-Politikerin gegenüber den Zeitungen des "Redaktionsnwtzwerks Deutschland'.weiter. Sie sei hier für eine schnelle Löschung. Und sie "warte gespannt, dass uns von der Regierung mal etwas präsentiert wird", so Högl.
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hatte ursprünglich eine zentrale Speicherung der von der App ermittelten Daten gefordert. Dies war von der Opposition und auch von Datenschützern heftig kritisiert worden. Zuletzt hatten sich Spahn und Kanzleramtsminister Helge Braun (CDU) daraufhin auf eine dezentrale Speicherung der Daten festgelegt.
In der Bundestagsfraktion der Union gebe es allerdings auch Abgeodnete, die verlangten, wenn bei einer auf Freiwilligkeit basierten Lösung nicht ausreichend viele Smartphone-Nutzer mitmachten, dann müsse man gegebenenfalls doch einen gesetzlichen Zwang zur App-Nutzung in Erwägung ziehen, schreiben die Zeitungen des "Redaktionsnetzwerks Deutschland" unter Berufung auf eigene Quellen.
Redaktion ad-hoc-news.de, RSM