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Der Deutsche Städtetag hält die Pläne von Bundesjustizminister Marco Buschmann zur Verlängerung der Mietpreisbremse für nicht ausreichend.

21.10.2024 - 06:12:50

Städtetag: Schlupflöcher bei Mietpreisbremse bleiben

"Enttäuschend ist, dass der Entwurf die seit Jahren bekannten Schlupflöcher im Gesetz nicht schließt", sagte Hauptgeschäftsführer Helmut Dedy der "Rheinischen Post".

Jeder wisse doch, "dass etwa zeitlich befristete Vermietungen zum vorübergehenden Gebrauch von möblierten Wohnungen systematisch genutzt werden, um die Mietpreisbremse zu umgehen", sagte Dedy. Dieses Problem müsse die Bundesregierung angehen. Dass die Regelungen nicht für Wohnungen gelten, die nach Oktober 2014 gebaut wurden, sei zudem weiter problematisch. "Diese Wohnungen sind jetzt zehn Jahre alt. Wenn die Regelung so bleibt, gilt die Mietpreisbremse für immer weniger Wohnungen", betonte Dedy.

Am Mittwoch hatte Buschmann Vorschläge für eine Verlängerung der Mietpreisbremse bis Ende 2028 in die Ressortabstimmung innerhalb der Regierung gegeben. Sie gilt seit 2015, ist aktuell bis Ende kommenden Jahres befristet und begrenzt Mietpreise bei Neuverträgen. Vermieter dürfen in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten dadurch im Grundsatz maximal zehn Prozent mehr als die ortsübliche Vergleichsmiete verlangen. Welche Gebiete das sind, entscheidet die jeweilige Landesregierung.

Allerdings gibt es einige Ausnahmen und Schlupflöcher, wie unter anderem der Deutsche Mieterbund immer wieder bemängelt. So ist die Regelung nicht anzuwenden auf Wohnungen, die erst nach dem 1. Oktober 2014 erstmals genutzt und vermietet wurden. Ausgenommen ist auch die erste Vermietung nach einer umfassenden Modernisierung. Bei möblierten Wohnungen gilt die Bremse zwar grundsätzlich, Vermieter können aber einen Zuschlag verlangen.

@ dpa.de