Das müssen Sie zur Bayern-Wahl wissen
08.10.2023 - 10:47:22Am 8. Oktober wird in Bayern ein neuer Landtag gewählt. Was muss man dazu wissen? Ein kurzer Überblick:
Wahlberechtigte:
Etwa 9,4 Millionen Menschen sind diesmal stimmberechtigt. Darunter sind rund 554 000 Bayerinnen und Bayern, die erstmals an einer Landtagswahl im Freistaat teilnehmen können.
Kandidaten:
Insgesamt bewerben sich 1811 Kandidatinnen und Kandidaten um einen Sitz im Bayerischen Landtag. Dies sind 112 Personen weniger als vor fünf Jahren. Der Frauenanteil liegt bei gut 34 Prozent. Insgesamt werden bei der Landtagswahl 91 Direkt- und 89 Listenmandate vergeben. Das Parlament kann aber am Ende auch mehr als 180 Mitglieder haben, durch sogenannte Überhang- und Ausgleichsmandate.
Wahlergebnis 2018:
Die CSU stürzte vor fünf Jahren um mehr als 10 Prozentpunkte auf nur noch 37,2 Prozent ab. Sie war fortan wieder auf einen Koalitionspartner angewiesen - und entschied sich für die Freien Wähler, die 11,6 Prozent holten. Die Grünen konnten ihr Ergebnis mit 17,6 Prozent damals mehr als verdoppeln, die AfD zog mit 10,2 Prozent erstmals ins Maximilianeum ein. Die SPD stürzte auf 9,7 Prozent ab. Die FDP schaffte mit 5,1 Prozent den Einzug in den Landtag. Das Parlament wuchs somit auf sechs Fraktionen an. In der nun zu Ende gehenden Legislaturperiode hatte der Landtag aufgrund von 10 Überhang- und 15 Ausgleichsmandaten insgesamt 205 Mitglieder.
Aktuelle Umfragen:
Die CSU liegt in allen Umfragen unangefochten vorne. Weshalb es keinen Zweifel gibt, dass Markus Söder (CSU) Ministerpräsident bleibt. Allerdings rutschte die CSU mit 36 Prozent zuletzt noch unter ihr Ergebnis von 2018, teils stieg sie dann wieder auf 37 Prozent. Die Freien Wähler befanden sich nach der Flugblatt-Affäre um ihren Chef Hubert Aiwanger zeitweise auf einem Höhenflug von bis zu 17 Prozent - dann ging es aber wieder etwas zurück, auf um die 15 Prozent. Die Grünen lagen zuletzt bei 14 bis 16 Prozent, die AfD bei meist bei 14 Prozent, die SPD bei 9 Prozent. Die FDP (3 bis 4 Prozent) muss um den Wiedereinzug zittern.
Besonderheiten:
Das bayerische Wahlrecht weist eine Besonderheit auf: Zwar hat, wie bei der Bundestagswahl, jede und jeder Wahlberechtigte zwei Stimmen, Erststimme und Zweitstimme. Es gibt aber einen zentralen Unterschied - und der ist für die Zusammensetzung des Landtags von enormer Bedeutung: Zur Ermittlung der Sitzverteilung werden alle Erst- und Zweitstimmen zusammengezählt und in Mandate umgerechnet. Die Anzahl dieser «Gesamtstimmen» entscheidet am Ende darüber, welche Partei künftig wie viele Abgeordnete im Landtag hat.