Greenpeace, Karlsruher

Das Bundesverfassungsgericht hat den Nachtragshaushalt der Ampel-Koalition gekippt.

15.11.2023 - 14:33:24

Greenpeace: Karlsruher Urteil Rückschlag für Klimaschutz. Nun dürfte im Budget für das Klima eine Lücke bon 60 Milliarden Euro klaffen. Umweltverbände sind besorgt.

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum sogenannten Klima- und Transformationsfonds ist nach Einschätzung der Umweltschutzorganisation Greenpeace ein «herber Rückschlag für den Schutz des Klimas». «Nun rächt sich, dass die Ampel den klimaneutralen Umbau der Wirtschaft von Anfang an mit finanzpolitischen Taschenspielertricks bezahlen wollte», beklagte der geschäftsführende Vorstand von Greenpeace Deutschland, Martin Kaiser, am Mittwoch in einer Mitteilung.

Kaiser rief Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) dazu auf, seine Richtlinienkompetenz angesichts der Klimakrise zu nutzen. «Denn wir sind bereits inmitten der Klimakrise. Kredite, neue Steuern und der Abbau klimaschädlicher Subventionen dürfen keine Tabus sein.» Der Haushalt brauche eine bessere Balance zwischen militärischen Ausgaben und mehr Klimaschutz, sowie neue sozial-ökologische Instrumente in der Finanzpolitik.

WWF: Sondervermögen reicht nicht aus

WWF Deutschland erklärte, die Modernisierung und der Umbau von Gesellschaft und Wirtschaft seien eine so massive Aufgabe, dass sie nicht über ein Sondervermögen gestemmt werden könnten. «Diese Aufgabe gehört strukturell in den Bundeshaushalt verankert, zusammen mit einer ausformulierten mittel- und langfristigen Finanzstrategie.» Die Organisation mahnte: «Die Rettung von Klima und Artenvielfalt darf nicht an der Schuldenbremse scheitern.»

Der Vorsitzende des Bunds für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Olaf Bandt, betonte gemeinsam mit dem Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands, Ulrich Schneider: «Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts bedeutet, dass viele Milliarden für unabdingbare Klimaprojekte und deren sozial gerechte Ausgestaltung fehlen werden.» Beide forderten eine Aussetzung der Schuldenbremse.

Ziele nicht infrage gestellt

Die Präsidentin des Bundesverbands Erneuerbare Energien, Simone Peter, sagte: «Die Aufgabe, bis 2045 unsere gesamte Wirtschaft zu dekarbonisieren und den Standort zukunftsfähig aufzustellen, ist durch das Urteil nicht infrage gestellt und bleibt bestehen.» Sie verwies auf ein früheres Urteil dazu.

Die Grünen-Fraktionsvorsitzenden Britta Haßelmann und Katharina Dröge unterstrichen nach dem Karlsruher Urteil die Bedeutung der betroffenen Programme. «Die Programme des Klima- und Transformationsfonds sind extrem wichtig für Klimaschutz, die Entlastung der Bürgerinnen und Bürger und eine zukunftsfähige Wirtschaftspolitik. Sie stehen im Kern der Politik dieser Koalition», erklärten die Politikerinnen am Mittwoch in einer gemeinsamen Mitteilung.

Die Fraktionschefinnen kündigten eine sorgfältige Prüfung der Folgen des Urteils an, die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts werde man selbstverständlich beachten. «Gleichzeitig ist wichtig, dass die Beratungen zum Haushalt 2024 fortgesetzt werden und der Haushalt planmäßig in Kraft treten kann. Das haben wir gemeinsam mit den Fraktionsvorsitzenden von SPD und FDP besprochen.»

Das Bundesverfassungsgericht hatte eine Umschichtung von 60 Milliarden Euro im Haushalt von 2021 für verfassungswidrig erklärt. Der Bund darf zur Bekämpfung der Corona-Krise gedachte Gelder damit nicht für den Klimaschutz nutzen. Die Änderung des Nachtragshaushalts sei verfassungswidrig, verkündete das höchste Gericht Deutschlands am Mittwoch in Karlsruhe. Es gehe um die Wirksamkeit der Schuldenbremse, sagte die Vorsitzende Richterin des Zweiten Senats, Doris König. Die CDU/CSU-Fraktion im Bundestag hat damit erfolgreich gegen das Umschichten geklagt. (Az. 2 BvF 1/22)

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