Das Bundesjustizministerium will die Herausgabe von NS-Raubgut erleichtern.
17.04.2024 - 14:38:45Justizministerium will Herausgabe von NS-Raubgut erleichtern
Mitunter liege das aber auch daran, dass das Recht es schwer mache, bestehende Herausgabeansprüche durchzusetzen. "Mit unserem Gesetz wollen wir die Durchsetzung bestehender Herausgabeansprüche erleichtern", so Buschmann. Der Gesetzentwurf sieht Änderungen insbesondere des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), des Kulturgutschutzgesetzes (KGSG), des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) und der Zivilprozessordnung (ZPO) vor. Diese Änderungen sollen die Durchsetzung bestehender rechtlicher Ansprüche auf Herausgabe von Kulturgut erleichtern, das in der NS-Zeit verfolgungsbedingt entzogen wurde. Neue Herausgabeansprüche sind nicht Gegenstand des Entwurfs. Konkret soll es einen neuen Anspruch auf Auskunft im Kulturgutschutzgesetz sowie eine Anpassung der Verjährungsregeln geben. Zuständig für entsprechende Klagen sollen die Landgerichte sein. Gleichzeitig soll ein besonderer Gerichtsstand in Frankfurt am Main eingeführt werden. Zudem sieht der Entwurf eine Pflicht zur Rückzahlung staatlicher Leistungen im Falle der Restitution vor.