Das Bundesinnenministerium muss den Verfassungsschutzbericht des Bundes für das Jahr 2022 wegen darin enthaltener Aussagen zur AfD weiterhin nicht korrigieren.
27.02.2025 - 16:50:54OVG: AfD-Erwähnung im Verfassungsschutzbericht 2022 war rechtens
Diese setze voraus, dass "hinreichend gewichtige tatsächliche Anhaltspunkte" hierfür vorlägen. Bei einem Teil der Mitgliedschaft der AfD, insbesondere dem aus dem ehemaligen "Flügel" hervorgegangenen Netzwerk, lägen solche tatsächlichen Anhaltspunkte von "hinreichendem Gewicht für ein Rechtsextremismuspotential" vor. Das OVG beanstandete diese Entscheidung nach Beschwerde der AfD nicht. Die Angaben im Verfassungsschutzbericht des Bundes für das Jahr 2022 hielten sowohl in Bezug auf das Vorliegen hinreichend gewichtiger tatsächlicher Anhaltspunkte für ein bei der AfD bestehendes Extremismuspotential als auch in Bezug auf die Quantifizierung dieses Potentials einer Überprüfung stand, so das Gericht. Auch verfassungs- oder europarechtliche Vorgaben stünden der Veröffentlichung nicht im Wege. Die Entscheidung des OVG ist unanfechtbar (OVG 1 S 18/24).