Fahrgäste mit Mund-Nasen-Schutz

Bundesregierung kritisiert Ramelow-Plan zur Aufhebung der Corona-Beschränkungen

25.05.2020 - 13:10:24

Bundeskanzleramt legt Plan zur Beibehaltung der Kontaktbeschränkungen und der Maskenpflicht über den 6. Juni hinaus vor.

Die Bundesregierung nimmt Stellung gegen den Plan des thüringischen Ministerpräsidenten Bodo Ramelow, die geltenden Corona-Beschränkungen ab dem 6. Juni weitgehend aufzuheben. Wie die „Bild-Zeitung“ berichtet, hat der Chef des Kanzleramts, Helge Braun (CDU), eine entsprechende Vorlage ausgearbeitet, die in Absprache mit den Länderregierungen beschlossen werden soll. Demnach werden die Kontaktbeschränkungen und die Maskenpflicht an bestimmten öffentlichen Orten über den 5. Juni hinaus zunächst für unbestimmte Zeit verlängert. Der Mindestabstand von 1,5 Metern und die Schutzmaske in öffentlichen Verkehrsmitteln und beim Einkauf, werden weiter Bestandteil des Alltags bleiben. Das Kanzleramt geht nicht von einem Widerstand innerhalb der Länderregierungen gegen diese Regelungen aus und sieht Thüringen in dieser Frage isoliert.
Während über den Mindestabstand und die Maskenpflicht Konsens besteht, gab es in anderen Punkten der Exit-Strategie Einsprüche der Staatskanzleien der Länder. Umstritten ist zum Beispiel die Vorgabe der Bundesregierung zu privaten Kontakten. Während das Bundeskanzleramt ein Verbot von Treffen größerer Gruppen in geschlossenen Räumen anstrebt und eine Begrenzung der erlaubten Personenzahl auf 20 durchsetzen möchte, gehen einigen Länderregierungen diese Einschränkungen deutlich zu weit. Auch die Vorschriften zu privaten Treffen in geschlossenen Räumen finden nicht die ungeteilte Zustimmung der Länder und gelten als umstritten. Die Begrenzung auf 10 Personen unter Einhaltung der Mindestabstandsregeln gilt bei den Länderregierungen hierbei als nicht mehr erforderlich und kaum praktikabel und umsetzbar.
Das Positionspapier der Bundesregierung sieht allerdings bei Treffen von Mitgliedern aus mehreren Haushalten im Freien die Möglichkeit, Beschränkungen umfassend zu lockern. Eine Begrenzung sei angesichts der Entwicklung der Infektionszahlen ab dem 6. Juni derzeit nicht mehr im gegebenen Umfang notwendig. Allerdings sollen bei entsprechendem Wiederansteigen der Neuinfektionen regionale Verbote ausgesprochen werden. Die Bundesländer interpretieren diese Aussage als Aufhebung der aktuellen Beschränkung auf zwei Haushalte. Je nach Situation und Infektionsgeschehen kann diese Zahl auf drei oder mehr erhöht werden. Bei entsprechenden Werten, kann auch ganz auf eine Begrenzung verzichtet werden, so der Entwurf des Bundeskanzleramts, welcher der "Bild-Zeitung vorliegt.

 

Redaktion ad-hoc-news.de, NeoMatrix

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