Bundesjustizminister Marco Buschmann will Menschen, die dauerhaft Verantwortung füreinander übernehmen, aber nicht heiraten wollen, vom kommenden Jahr an rechtlich absichern.
04.02.2024 - 01:00:00Verantwortungsgemeinschaft für Alleinstehende soll 2025 kommen
"Mit der notariell beurkundeten Verantwortungsgemeinschaft können sie eine rechtsichere Grundlage schaffen", so Buschmann. "Das macht vieles einfacher - zum Beispiel beim Auskunftsrecht gegenüber Ärzten oder bei anderen Vertretungsfragen." Als konkretes Beispiel nannte Buschmann zwei alleinstehende ältere Damen, die zusammen in einer Wohngemeinschaft leben. "Sie sind kein Paar, sie wollen nicht heiraten." Wer die Verantwortungsgemeinschaft eingehe, gebe einem sozialen Verhältnis eine Struktur und einen positiven Namen, so Buschmann. "Ich denke, das ist attraktiv - gerade für Menschen, die sich mit heiklen Fragen wie der Vertretung im Fall von Krankheit oder Pflegebedürftigkeit eigentlich lieber nicht beschäftigen." Die Verantwortungsgemeinschaft sei jedoch keine "Ehe light", erklärte der Minister. Sie werde keine Auswirkungen auf das Eltern-Kind-Verhältnis haben, es werde auch keine Steuererleichterungen geben, auch keine erbrechtlichen Folgen oder Unterhaltspflichten. Wer wolle, könne allerdings den Vermögensausgleich nach Beendigung einer Verantwortungsgemeinschaft regeln. Die jetzt vorliegenden Eckpunkte sehen für die Verantwortungsgemeinschaft unterschiedliche vertragliche Bausteine vor, die zu individuellen Modellen zusammengestellt werden können. In jedem Fall muss die Verantwortungsgemeinschaft notariell beurkundet werden.