Bundesagrarminister Cem Özdemir hat angesichts von geforderten Änderungen an einem EU-Waldschutzgesetz vor einem Chaos gewarnt.
18.11.2024 - 12:33:32Özdemir kritisiert Chaos bei EU-Entwaldungsgesetz
"Das ist doch ein Unding, dass wir im November nicht wissen, was im Januar Fakt ist", sagte er am Rande eines Treffens mit seinen EU-Amtskolleginnen und -kollegen in Brüssel. Eigentlich sollten in der EU ab kommendem Jahr strengere Regeln zum Waldschutz gelten.
Das EU-Parlament hatte vergangene Woche jedoch Änderungsanträge des Mitte-Rechts-Bündnisses EVP - dem auch CDU und CSU angehören - angenommen, wonach zum Beispiel eine Kategorie von sogenannten Nicht-Risiko-Ländern eingeführt werden soll. Für Produkte aus diesen Ländern würden den Angaben zufolge deutlich weniger strenge Regeln gelten.
Eigentlich sollte das Gesetz nur verschoben werden, nachdem es vehemente Kritik aus der Wirtschaft gegeben hatte. Dieser Schritt ist auch weitgehend unumstritten und war etwa auch von Özdemir gefordert worden. So sollte unter anderem Firmen mehr Zeit gegeben werden, die neuen Regeln einhalten zu können. Weil das EU-Parlament aber auch inhaltliche Änderungen fordert, muss nun mit den EU-Staaten bis Ende des Jahres ein Kompromiss ausgehandelt werden.
Gesetz soll Regenwald schützen
Nach dem Gesetz dürfen Produkte wie Kaffee, Holz, Soja, Kakao und Palmöl künftig nur noch dann in der EU verkauft werden, wenn dafür nach 2020 keine Wälder gerodet wurden. Damit soll auch die Abholzung des Regenwaldes etwa im südamerikanischen Amazonasgebiet deutlich reduziert werden.
Ob Özdemir gegen die von der CDU eingebrachten Änderungsvorschläge stimmen wird, ließ er zunächst offen. Zuvor wolle er mit seinen EU-Amtskolleginnen und -kollegen sprechen. Dabei kritisiert er die politische Konkurrenz für ihr Vorgehen vehement: Vernunft scheine bei der EVP "verpönt" zu sein, und man müsse das Handwerkszeug der Politik schon beherrschen. "Jetzt droht wieder Chaos zu entstehen", so Özdemir. Bei ihm meldeten sich viele Unternehmen mit der Frage, welche Regeln ab kommendem Jahr gelten würden.
Konkret sollen Unternehmen künftig eine Sorgfaltserklärung abgeben, dass für ihr Produkt nach dem 31. Dezember 2020 kein Wald gerodet oder geschädigt wurde. Wer sich nicht an die Vorschriften hält, muss mit hohen Strafen von mindestens vier Prozent des Jahresumsatzes in der EU rechnen. Wenn die geforderte Verschiebung der Verordnung kommt, würde sie am 30. Dezember 2025 für Großunternehmen und am 30. Juni 2026 für Kleinst- und Kleinunternehmen in Kraft treten.