Berlin - Die deutsche Zellstoff- und Papierindustrie hat sich am 13.12.2023 an einer Anhörung im Umweltausschuss des Deutschen Bundestages beteiligt.
14.12.2023 - 13:16:25Europäische Verpackungsverordnung PPWR / Funktionierende Kreislaufwirtschaft bewahren. Hauptgeschäftsführer Alexander von Reibnitz bezog Stellung zum Antrag der CDU-/CSU-Bundestagsfraktion zum laufenden Rechtsetzungsverfahren für eine EU-Verpackungsverordnung (PPWR):"Es ist ein Irrtum, dass Mehrwegverpackungen per se umweltfreundlicher sind, als hochwertig recycelte Einwegverpackungen. Das belegen Ökobilanzen eindeutig." Eine Fokussierung ausschließlich auf Mehrwegförderung ergebe deshalb keinen Sinn. Eine echte Kreislaufwirtschaft brauche ein starkes Miteinander von Wiederverwendung und hochwertiger Wiederverwertung.
Papierverpackungen werden in Deutschland bereits vorbildlich in Kreisläufen geführt. Verpackungen aus Papier werden in Deutschland zu 85,1 Prozent recycelt, Papierfasern können mindestens 20-mal wiederverwendet werden. Außerdem liegt die Altpapiereinsatzquote in Deutschland heute schon bei 79 Prozent. Diese ökologischen Erfolge der Kreislaufwirtschaft für PPK-Verpackungen müssen aus Sicht des Verbandes bei der Rechtsetzung unbedingt Berücksichtigung finden. Kartonverpackungen sollten deshalb an einigen Stellen von den verpflichtenden Mehrwegquoten der PPWR ausgenommen werden.
DIE PAPIERINDUSTRIE plädiert darüber hinaus für weitere materialunabhängige Ausnahmeregelungen von den Mehrwegquoten, bspw. wenn besonders hohe Sammlung- und Recyclingquoten in den EU-Mitgliedsländern erreicht werden oder Ökobilanzen klar belegen, dass Mehrwegverpackungen nicht die ökologisch sinnvollste Lösung sind. "Das EU-Parlament hat das erkannt und aus unserer Sicht den Vorschlag der EU-Kommission an entscheidenden Stellen verbessert. Es wäre wünschenswert, wenn sich die Bundesregierung diesen Vorschlägen anschließen und für eine verhältnismäßige Regulierung eintreten würde", so von Reibnitz abschließend.
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