Bei einer Munitionsinventur wurden erhebliche Fehlbestände im KSK-Munitionslager in Calw entdeckt.
02.02.2024 - 07:09:49Ex-KSK-Kommandeur nach Munitionsaffäre vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft erhebt Vorwürfe gegen einen früheren KSK-Kommandeur.
Weil er Soldaten erlaubt haben soll, gestohlene Munition anonym zurückzugeben, muss sich ein früherer Kommandeur des Kommandos Spezialkräfte (KSK) ab heute vor dem Landgericht Tübingen verantworten.
Die Staatsanwaltschaft wirft Brigadegeneral Markus Kreitmayr unterlassene Mitwirkung bei Strafverfahren nach Paragraf 40 des Wehrstrafgesetzes vor. Der Vorwurf sei vergleichbar mit dem Straftatbestand der Strafvereitelung, hatte es von der Anklagebehörde dazu geheißen.
Der Fall
Hintergrund ist laut Staatsanwaltschaft, dass bei der jährlichen Munitionsinventur für das Jahr 2019 erhebliche Fehlbestände im KSK-Munitionslager in Calw entdeckt worden waren. Der Wert der fehlenden Munition habe rund 28.000 Euro betragen.
Der Inventurbericht sei dem Brigadegeneral bekannt gewesen, hatte die Staatsanwaltschaft erklärt. Der 55-Jährige habe daraufhin entschieden, dass die Soldaten straffrei und anonym Munition zurückgeben können. Dabei sei mehr Munition abgegeben worden, als der Fehlbestand aufgewiesen habe.
Der Kern des Vorwurfs ist, dass der damalige KSK-Kommandeur zumindest damit hätte rechnen müssen, dass die Munition zum Teil gestohlen worden war. Durch die anonyme Rückgabe der Munition im Frühjahr 2020 sei die Verfolgung dieser Straftaten unmöglich gemacht worden.
Kreitmayrs Rechtsanwälte, Christian Mensching und Bernd Müssig, hatten dazu erklärt: «Die gegen Herrn General Kreitmayr in der Anklage erhobenen Vorwürfe sind tatsächlich und rechtlich unbegründet; die Verteidigung geht davon aus, dass die Anklage vor dem Gericht keinen Bestand haben wird.» Die Anklage sei rechtlich nicht tragfähig. Bis zu einem rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens gilt Kreitmayr als unschuldig.
Ex-KSK-Kommandeur verteidigt Entscheidung in Munitionsaffäre
Markus Kreitmayr hat sich vor dem Landgericht Tübingen umfassend zu der Munitionsaffäre geäußert. Er stehe zu seiner Entscheidung, dass er die Fehlbestände im Munitionslager zunächst habe aufklären wollen und nicht gleich gemeldet habe, sagte der 55-Jährige zu Prozessbeginn. Es sei ihm bewusst gewesen, dass er sich disziplinarrechtlich in einem Graubereich befinde.
Kreitmayr erklärte vor Gericht, dass er mit der Erlaubnis einer anonymen Rückgabe habe verhindern wollen, dass die Munition in falsche Hände gerate. Anhaltspunkte für eine Straftat habe er nicht gehabt. Bei entsprechenden Hinweisen hätte er anders gehandelt, sagte Kreitmayr. Er sei von einer Fehllagerung der Munition oder Fehlern bei der Inventur in der Vergangenheit ausgegangen. Die Verwaltung der Munition sei zu dem Zeitpunkt schlampig gewesen.
Für den Prozess sind bis Ende Februar vier Verhandlungstermine angesetzt. Kreitmayr war von Juni 2018 bis August 2021 Kommandeur des KSK.