Auf die Erstattung von Verdienstausfällen durch Quarantäne sind 360.000 Anträge gestellt worden
19.02.2021 - 06:23:20Auf die Möglichkeit, sich die Verdienstausfälle von Mitarbeitenden, unter anderem aufgrund durch verordnete Quarantänen, auszuzahlen, greifen offenbar nur wenige Arbeitgeber zurück.
Die Bundesregierung hat auf eine kleine Anfrage von der Bundestagsfraktion der FDP geantwortet. Darüber berichtet die "Welt" in der Ausgabe am Freitag, 19. Februar 2021. Aus der Antwort geht hervor, dass von Anfang Mai 2020 bis Ende Januar des laufenden Jahres lediglich etwas über 360.000 Anträge auf eine Entschädigung gemäß dem Gesetz für Infektionsschutz auf einem Onlineportal von den zuständigen Behörden eingegangen sind.
Nahezu 115.000 Anträge, und das sind fast die meisten, sind im bevölkerungsreichsten Land Nordrhein-Westfalen eingegangen. Am wenigsten Antrage mit 2.500 hat es in Bremen gegeben. Mittlerweile sind in ganz Deutschland seit Beginn der Pandemie knapp 2,3 Millionen von Covid-19 infizierten Personen gemeldet, sodass die Zahl von den Berechtigten auf Anspruch höher liegt. Gemäß dem Infektionsschutzgesetz haben die Arbeitgeber dann einen Anspruch auf Ersatz, wenn die Beschäftigten der Arbeit nicht mehr nachkommen können, weil ihnen eine Quarantäne verordnet worden ist. Arbeitgeber können sich nach der Vorleistung im Anschluss den Betrag zurückerstatten lassen.
Die Regelung ist im Frühjahr des vergangenen Jahres um die betroffenen Eltern erweitert worden. Darunter fallen Beschäftigte, welche sich aufgrund der Schließung von den Schulen, verordnet durch die Behörden, um die Kinder kümmern müssen. Deren Arbeitgeber können sich das Geld für den Arbeitsausfall teilweise zurückholen, wenn keine andere Möglichkeit der Betreuung gefunden werden konnte. Jedoch beziehen sich die Zahlen der Bundesregierung lediglich auf die Anträge, welche über das dafür vorgesehene Onlineportal gestellt wurden, sodass die Zahl der effektiv eingegangenen Anträge noch höher liegen dürfte. Nicht am Onlineportal teil nehmen Berlin, Bayern, Sachsen und Hamburg. Erst seit wenigen Wochen ist Thüringen dabei. In der Antwort der Bundesregierung heißt es, dass Aufträge in den nicht teilnehmenden Ländern sowie in Papierform aufgrund der Zuständigkeit von den Ländern im System nicht erfasst werden. Für die Betreuung sind bundesweit für die Bearbeitung der Anträge über 60 einzelne Behörden zuständig.
Die Zurückhaltung von der Bundesregierung wird von der Opposition scharf kritisiert. Gegenüber der Zeitung sagte Katrin Helling-Plahr, Abgeordnete des Bundestags sowie FDP-Rechtspolitikerin, es scheine, als ob sich diese, wie bei den Wirtschaftshilfen, nicht für die Realität von den Betroffenen interessieren würde. Zu der Bekämpfung von Covid-19 und den folgen würde erneut eine gesamte Strategie fehlen. Für das gesamte Handeln von der Bundesregierung sei das Flickenwerk in Bezug auf die Verantwortlichkeiten symptomatisch. Die Abgeordnete des Bundestags sagte weiter, dass sich die Regierung des Bundes fragen sollte, welches Signal sie damit an die Berechtigten auf Anspruch senden würde. Katrin Helling-Plahr hat die Bundesregierung zur Schaffung einer effizienten und unbürokratischen Hilfe durch das Infektionsschutzgesetz aufgefordert.
Nahezu 115.000 Anträge, und das sind fast die meisten, sind im bevölkerungsreichsten Land Nordrhein-Westfalen eingegangen. Am wenigsten Antrage mit 2.500 hat es in Bremen gegeben. Mittlerweile sind in ganz Deutschland seit Beginn der Pandemie knapp 2,3 Millionen von Covid-19 infizierten Personen gemeldet, sodass die Zahl von den Berechtigten auf Anspruch höher liegt. Gemäß dem Infektionsschutzgesetz haben die Arbeitgeber dann einen Anspruch auf Ersatz, wenn die Beschäftigten der Arbeit nicht mehr nachkommen können, weil ihnen eine Quarantäne verordnet worden ist. Arbeitgeber können sich nach der Vorleistung im Anschluss den Betrag zurückerstatten lassen.
Die Regelung ist im Frühjahr des vergangenen Jahres um die betroffenen Eltern erweitert worden. Darunter fallen Beschäftigte, welche sich aufgrund der Schließung von den Schulen, verordnet durch die Behörden, um die Kinder kümmern müssen. Deren Arbeitgeber können sich das Geld für den Arbeitsausfall teilweise zurückholen, wenn keine andere Möglichkeit der Betreuung gefunden werden konnte. Jedoch beziehen sich die Zahlen der Bundesregierung lediglich auf die Anträge, welche über das dafür vorgesehene Onlineportal gestellt wurden, sodass die Zahl der effektiv eingegangenen Anträge noch höher liegen dürfte. Nicht am Onlineportal teil nehmen Berlin, Bayern, Sachsen und Hamburg. Erst seit wenigen Wochen ist Thüringen dabei. In der Antwort der Bundesregierung heißt es, dass Aufträge in den nicht teilnehmenden Ländern sowie in Papierform aufgrund der Zuständigkeit von den Ländern im System nicht erfasst werden. Für die Betreuung sind bundesweit für die Bearbeitung der Anträge über 60 einzelne Behörden zuständig.
Die Zurückhaltung von der Bundesregierung wird von der Opposition scharf kritisiert. Gegenüber der Zeitung sagte Katrin Helling-Plahr, Abgeordnete des Bundestags sowie FDP-Rechtspolitikerin, es scheine, als ob sich diese, wie bei den Wirtschaftshilfen, nicht für die Realität von den Betroffenen interessieren würde. Zu der Bekämpfung von Covid-19 und den folgen würde erneut eine gesamte Strategie fehlen. Für das gesamte Handeln von der Bundesregierung sei das Flickenwerk in Bezug auf die Verantwortlichkeiten symptomatisch. Die Abgeordnete des Bundestags sagte weiter, dass sich die Regierung des Bundes fragen sollte, welches Signal sie damit an die Berechtigten auf Anspruch senden würde. Katrin Helling-Plahr hat die Bundesregierung zur Schaffung einer effizienten und unbürokratischen Hilfe durch das Infektionsschutzgesetz aufgefordert.
Redaktion ad-hoc-news.de, Ever True Smile