Asylbewerber haben rechtlichen Anspruch auf sogenanntes Taschengeld.
15.08.2023 - 18:18:19Einzelne Politiker begrüßen «Bezahlkarten» für Asylbewerber. Diese Barauszahlung soll nun ersetzt werden, um die Verwaltung zu entlasten. Bei Politikern aus Ampel und CDU trifft dies auf Zustimmung.
Die Pläne in manchen Bundesländern, die Barauszahlung des Taschengelds für Asylbewerber durch «Bezahlkarten» zu ersetzen, stoßen bei Politikern der Ampel-Koalition und der oppositionellen CDU auf Zustimmung.
Die innenpolitische Sprecherin der Grünen im Bundestag, Lamya Kaddor, sagte der «Welt»: «In erster Linie sind die Bezahlkarten eine Maßnahme, um die Verwaltung zu entlasten. Anders als die stigmatisierenden Gutscheine ermöglichen die Bezahlkarten weiterhin größtmögliche individuelle Freiheit und schränken nur in wenigen Ausnahmen ein.» Wichtig sei, dass es bei diesen wenigen Ausnahmen bleibe, um den ohnehin schon stark regulierten Alltag der Menschen in Asylbewerbereinrichtungen nicht weiter zu erschweren.
Der Parlamentarischer Geschäftsführer der FDP-Fraktion, Stephan Thomae, betonte, dass der Gesetzgeber keine Regeln vorgebe, in welcher Form Asylbewerberleistungen ausgegeben werden. «In dieser Entscheidung, also ob als Bargeldzahlung, über eine Bezahlkarte oder auch in Form von Sachleistungen, sind die Kommunen frei. Das ist auch richtig so, denn so können die Kommunen selbst entscheiden, was für sie die praktikabelste und pragmatischste Lösung ist.»
Alexander Throm (CDU), innenpolitischer Sprecher der Unionsfraktion, begrüßte die Pläne ebenfalls - bewertete sie aber auch als Folge eines Versagens der Ampel-Koalition bei der Migrationssteuerung. «Wenn sie von der Ampel-Regierung keine Hilfe erwarten können, ist es nur richtig, dass sie sich selbst helfen. Bezahlkarten statt Bargeld sind ein sinnvoller Weg, zumal die hohen deutschen Sozialstandards ein starker Anreiz für die irreguläre Migration in unser Land sind.»
Vorbereitungen für Tests laufen
In mehreren Teilen Deutschlands laufen Vorbereitungen für Tests für Alternativen zur Barauszahlung des Taschengelds für Asylbewerber. Nach einem Bericht der «Neuen Osnabrücker Zeitung» vom Sonntag planen Hamburg, Niedersachsens Landeshauptstadt Hannover und Bayern entsprechende Pilotverfahren.
Asylbewerber haben rechtlichen Anspruch auf ein sogenanntes Taschengeld zur Deckung des «notwendigen persönlichen Bedarfs». Die Höhe richtet sich nach Lebenssituation und Alter. Ein alleinstehender Erwachsener erhält derzeit 182 Euro pro Monat.