Abgeordnete des Bundestags an der Vorbereitung eines neuen Sterbehilfegesetzes
16.12.2020 - 06:19:15Ab Mitte Januar 2021 soll im Bundestag über ein neues Sterbehilfegesetz diskutiert werden.
Das Hauptstudio der ARD berichtet, dass eine erste Anhörung von Experten dazu vorbereitet wird. Laut der Abgeordneten der FDP Katrin Helling-Plahr sowie dem Gesundheitsexperten und SPD-Politiker Karl Lauterbach wollen die übergreifenden Gruppen der Fraktion von Abgeordneten vor der Wahl des Bundestags im Jahr 2021 im Parlament einen Gesetzentwurf zur Abstimmung bringen.
Karl Lauterbach hat als Begründung auf das Urteil des Gerichts der Bundesverfassung im Februar 2020 verwiesen, mit welchem das Verbot von gewerblicher Sterbehilfe gekippt worden ist. Zum Teil sei dadurch ein "rechtsfreier Raum" entstanden. In der Gruppe sei man sich einig zur Schaffung von Raum bei der Umsetzung des Willens des Bundesverfassungsgerichts sowie der freien Willensbildung von den Menschen, welche sterbewillig und darin stabil sind und die es sich gut überlegt haben.
In Bezug auf das Urteil aus Karlsruhe sieht auch die liberale Gesundheitspolitikerin Helling-Plahr einen dringenden Handlungsbedarf und sagte, als Gesetzgeber dürfe sich nicht mit den möglicherweise bestehenden Vorstellungen der Moral über die Selbstbestimmung von den Menschen gesetzt werden. Was man jedoch sehr wohl dürfe und auch getan werden sollte, sei abzusichern, dass ein Mensch auch wirklich selbst handelt.
Nach eigenen Angaben ist die Gruppe in Vorbereitung eines Gesetzes, welches in mehreren Bereichen in Bezug auf das Recht eingreift, sowie das Arzneimittel- und Strafrecht. Laut dem Politiker der SPD geht es um die Sicherstellung, dass der Wunsch zum Sterben reiflich überlegt ist. Gearbeitet werde mit Fristen und Beratungsgesprächen unter dem 4-Augen-Prinzip. Dass für Aktivitäten zur Sterbehilfe nicht geworben und diese nicht kommerziell angeboten werden dürfe, sei klar, so der Sozialdemokrat. Er führte weiter aus, dass die Hilfe zur Selbsttötung immer freiwillig sein müsse.
Mit Konsequenzen rechnet auch der Präsident der Bundesärztekammer Klaus Reinhardt und sagte, Ärzte seien nicht dem Tod, sondern dem Leben verpflichtet. Den Satz "Die Hilfe zur Selbsttötung ist verboten" ersatzlos zu streichen sei dennoch denkbar. Darüber werde aktuell und auch im Ärztetag diskutiert. Gegenüber dem Hauptstudio der ARD sagte Klaus Reinhardt, wenn der Staat gemäß dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts keine Berechtigung zur Untersagung der Hilfe zur Selbsttötung bei anderen Menschen habe, dann könne man das eigentlich in der Muster-Berufsordnung auch nicht.
Nach dem Urteil aus Karlsruhe gibt es bei der evangelischen Kirche ebenfalls neue Diskussionen zum Thema Sterbehilfe. Ralf Meister, Landesbischof der evangelisch-lutherischen Landeskirche in Hannover, sagte gegenüber dem Hauptstudio der ARD, dass ebenfalls darüber nachgedacht werden sollte, ob es spezifische Ausnahmesituationen geben würde, welche eine Beihilfe zum Suizid auch aus der Sicht von der Kirche möglich machen könnte.
Karl Lauterbach hat als Begründung auf das Urteil des Gerichts der Bundesverfassung im Februar 2020 verwiesen, mit welchem das Verbot von gewerblicher Sterbehilfe gekippt worden ist. Zum Teil sei dadurch ein "rechtsfreier Raum" entstanden. In der Gruppe sei man sich einig zur Schaffung von Raum bei der Umsetzung des Willens des Bundesverfassungsgerichts sowie der freien Willensbildung von den Menschen, welche sterbewillig und darin stabil sind und die es sich gut überlegt haben.
In Bezug auf das Urteil aus Karlsruhe sieht auch die liberale Gesundheitspolitikerin Helling-Plahr einen dringenden Handlungsbedarf und sagte, als Gesetzgeber dürfe sich nicht mit den möglicherweise bestehenden Vorstellungen der Moral über die Selbstbestimmung von den Menschen gesetzt werden. Was man jedoch sehr wohl dürfe und auch getan werden sollte, sei abzusichern, dass ein Mensch auch wirklich selbst handelt.
Nach eigenen Angaben ist die Gruppe in Vorbereitung eines Gesetzes, welches in mehreren Bereichen in Bezug auf das Recht eingreift, sowie das Arzneimittel- und Strafrecht. Laut dem Politiker der SPD geht es um die Sicherstellung, dass der Wunsch zum Sterben reiflich überlegt ist. Gearbeitet werde mit Fristen und Beratungsgesprächen unter dem 4-Augen-Prinzip. Dass für Aktivitäten zur Sterbehilfe nicht geworben und diese nicht kommerziell angeboten werden dürfe, sei klar, so der Sozialdemokrat. Er führte weiter aus, dass die Hilfe zur Selbsttötung immer freiwillig sein müsse.
Mit Konsequenzen rechnet auch der Präsident der Bundesärztekammer Klaus Reinhardt und sagte, Ärzte seien nicht dem Tod, sondern dem Leben verpflichtet. Den Satz "Die Hilfe zur Selbsttötung ist verboten" ersatzlos zu streichen sei dennoch denkbar. Darüber werde aktuell und auch im Ärztetag diskutiert. Gegenüber dem Hauptstudio der ARD sagte Klaus Reinhardt, wenn der Staat gemäß dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts keine Berechtigung zur Untersagung der Hilfe zur Selbsttötung bei anderen Menschen habe, dann könne man das eigentlich in der Muster-Berufsordnung auch nicht.
Nach dem Urteil aus Karlsruhe gibt es bei der evangelischen Kirche ebenfalls neue Diskussionen zum Thema Sterbehilfe. Ralf Meister, Landesbischof der evangelisch-lutherischen Landeskirche in Hannover, sagte gegenüber dem Hauptstudio der ARD, dass ebenfalls darüber nachgedacht werden sollte, ob es spezifische Ausnahmesituationen geben würde, welche eine Beihilfe zum Suizid auch aus der Sicht von der Kirche möglich machen könnte.
Redaktion ad-hoc-news.de, Ever True Smile