Gewerkschaft, Zehntausende

Ab dem übernächsten Schuljahr gibt es einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule.

14.10.2024 - 00:04:36

Gewerkschaft: Bis 2030 fehlen Zehntausende Lehrkräfte. Gewerkschaftschefin Finnern sieht darin große Chancen. Doch sie spricht eine deutliche Warnung aus.

  • Ab dem Schuljahr 2026/2027 gibt es einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule. (Archivfoto) - Foto: Marijan Murat/dpa

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  • GEW-Chefin Finnern sieht im schrittweisen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung eine einzigartige Gelegenheit, die Bildungslandschaft nachhaltig zu stärken. (Archivfoto) - Foto: Annette Riedl/dpa

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Ab dem Schuljahr 2026/2027 gibt es einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule. (Archivfoto) - Foto: Marijan Murat/dpaGEW-Chefin Finnern sieht im schrittweisen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung eine einzigartige Gelegenheit, die Bildungslandschaft nachhaltig zu stärken. (Archivfoto) - Foto: Annette Riedl/dpa

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) befürchtet, dass der Lehrkräftemangel in den Schulen wegen der Einführung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung erheblich verschärft wird. «Bis 2030 werden insgesamt über 110.000 Lehrkräfte fehlen sowie mehrere hunderttausend Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe», sagte GEW-Chefin Maike Finnern der «Stuttgarter Zeitung» und den «Stuttgarter Nachrichten» (Montag).

Konkret fehlten neben den Lehrkräften auch Erzieherinnen und Erzieher, Sozialarbeiter und Schulpsychologen, so Finnern. Die GEW-Chefin sieht in der Ganztagsbetreuung große Chancen. Der schrittweise Rechtsanspruch biete eine einzigartige Gelegenheit, die Bildungslandschaft in Deutschland nachhaltig zu stärken. «Gerade deshalb ist es von großer Bedeutung, die Herausforderungen klar zu benennen und Lösungen anzubieten», sagte Finnern. «Durch qualitative Weiterbildungen und gute Arbeitsbedingungen muss der Ganztag zu einem attraktiven Arbeitsfeld werden.»

Bund und Länder haben einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule beschlossen, der schrittweise eingeführt werden soll. Ab dem Schuljahr 2026/2027 soll die Regelung für Kinder in der ersten Klasse greifen, ab dem Schuljahr 2029/2030 für Kinder bis einschließlich der vierten Klasse.

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